Unister-Prozess Staatsanwaltschaft fordert fünfeinhalb Jahre Haft

Im Prozess um den Betrug an dem verstorbenen Unister-Gründer Thomas Wagner fordert die Staatsanwaltschaft Dresden fünfeinhalb Jahre Haft. Dem Verdächtigen werden betrügerische Geldgeschäfte vorgeworfen.

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Der Angeklagte Wilfried S. (r.) wird in Handschellen in den Gerichtssaal geführt. Der 69-jährige soll dem verstorbenen Unister-Gründer Thomas Wagner betrügerische Kreditgeschäfte vermittelt haben. Quelle: dpa

Leipzig Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat für den Mann, der Unister-Gründer Thomas Wagner betrogen haben soll, fünfeinhalb Jahre Gefängnis gefordert. Die Anklagebehörde beantragte die Strafe am Dienstag im Prozess vor dem Leipziger Landgericht. Der Angeklagte soll Wagner und einer Frau aus Nordrhein-Westfalen jeweils betrügerische Kreditgeschäfte vermittelt haben. Statt versprochener Millionen-Kredite erhielten die Opfer der Anklage zufolge Falschgeld.

Der Unister-Gründer stürzte nach der Übergabe in Italien im vergangenen Sommer mit einem Kleinflugzeug ab und kam ums Leben. Das Internet-Unternehmen Unister meldete unmittelbar danach Insolvenz an.

Der Verteidiger des Angeklagten aus Nordrhein-Westfalen hielt dem Anklage-Plädoyer entgegen, die Beweisaufnahme habe nicht ergeben, dass sein Mandant von den „betrügerischen Machenschaften“ gewusst habe. Er forderte zu berücksichtigen, dass der 69 Jahre alte Mann nicht vorbestraft sei.

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