Zahlungsverkehr Mittelständler haben von Sepa noch keinen Plan

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Gemächlichkeit der Unternehmen

Eine Überweisung wird ausgefüllt Quelle: dpa

Die Gemächlichkeit, die deutsche Unternehmen an den Tag legen, treibt Politikern, Bundesbankern, Bankern und Verbandsfunktionären zunehmend den Angstschweiß auf die Stirn. Sie merken vielfach erst jetzt, dass die vermeintlich simple Nummernumstellung nicht nur an 76 Prozent der Verbraucher bisher völlig vorübergegangen ist, sondern auch an knapp einem Drittel aller Unternehmen. „Wenn die Unternehmen jetzt nicht sehr schnell Transparenz über die erforderlichen Sepa-Anforderungen bei ihren Prozessen sowie in ihrer IT bekommen und mit der Umsetzung beginnen, droht ihnen im schlimmsten Falle die Zahlungsunfähigkeit, zumindest aber eine erhebliche Verteuerung ihres Zahlungsverkehrs durch erhöhte Bankgebühren“, warnt Sven Korschinowksi, Senior Manager der Unternehmensberatung und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG.

„Wer glaubt, bei einer Sepa-Umstellung sei es damit getan, die neuen IBAN- und BIC-Nummern von Geschäftspartnern und Mitarbeitern in die Banksoftware einzupflegen, irrt gewaltig“, warnt zudem Berater Elsner. „Die Umstellung der Buchhaltungssysteme auf IBAN und BIC zieht meist Anpassungen von weiteren technischen Systemen und Geschäftsabläufen nach sich.“

Probleme bei der Einführung des künftigen Überweisungssystems Sepa

Die bisherige Praxis zeigt, dass fast alle Ressorts im Unternehmen von Sepa betroffen sein können: die Personalabteilung, die den Mitarbeitern die Gehälter überweist; das Kundenmanagement, das bei Auftragsannahme die Codierung für die anschließende Rechnungserstellung und die Zahlungsträger anlegt; das Callcenter, dessen Mitarbeiter Fragen von Kunden zu Sepa kostengünstig beantworten müssen.

Und die Umstellung kostet. „Bei größeren Mittelständlern fallen schnell Kosten in sechs-, manchmal in siebenstelliger Höhe an, und die Umstellung kostet viel Zeit“, sagt Thomas Schräder von der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC. „Von der Analyse über die Umsetzung bis zum Testlauf nehmen solche Projekte leicht sechs bis neun Monate in Anspruch.“

Wie viele Unternehmen die künftig erforderliche Einverständniserklärung der Kunden zur Einzugsermächtigung besitzen

Ein großes Risiko schlummert in veralteten Computersystemen. Berater Elsner berichtet von einem IT-Online-Händler, der 150.000 Euro in ein komplett neues Warenwirtschaftssystem investieren musste, um künftig mit BIC und IBAN arbeiten zu können. „Mit diesem Problem, überalterte Software von heute auf morgen komplett auszutauschen oder zusätzliche IT-Programme für die Umwandlung in Sepa-taugliche Formate einsetzen zu müssen, werden noch so einige Unternehmen zu kämpfen bekommen“, sagt Hans-Rainer van den Berg, Experte beim Telekommunikations- und IT-Verband Bitkom.

Als mit Abstand heikelstes Problem betrachten Fachleute das künftige Lastschriftverfahren. Die bisherige Einzugsermächtigung wird faktisch abgeschafft und durch die Sepa-Lastschrift ersetzt. Dabei müssen sich alle Beteiligten wichtige Fristen gewähren. Zunächst muss der Kunde dem Unternehmen eine generelle Erlaubnis erteilen, ein sogenanntes Mandat, Geld überhaupt abbuchen zu dürfen. Das Unternehmen wiederum muss dem Kunden 14 Tage vorher mitteilen, welchen Betrag es abzubuchen gedenkt. Zwar können hier die Vertragsparteien auch kürzere Fristen vereinbaren, auf jeden Fall aber gilt: Eine Erstlastschrift muss fünf Bankarbeitstage und eine Folgelastschrift zwei Bankarbeitstage vor dem Fälligkeitstermin bei der Bank des Zahlungspflichtigen eintreffen.

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