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Namens-Rechtstreit: Galileo: Gericht schlägt Vergleich vor

von wiw/dpa/AP

Im Rechtsstreit um den Namen Galileo für das geplante europäische Satellitensystem hat das Münchner Landgericht einen Vergleichsvorschlag unterbreitet. Das weltweite Reisebüro-Buchungssystem Galileo International Technology sieht durch das neue Navigationssystem, das dem amerikanischen GPS-Konkurrenz machen soll, seine Namensrechte verletzt und hat deshalb gegen das bei München ansässige Industriekonsortium Galileo Industries Klage erhoben.

Wie Gerichtssprecher Peter Guntz sagte, sieht der heute unterbreitete Vergleichsvorschlag vor, dass das Satellitenkonsortium dem Computer-Reservierungssystem eine Abfindung von zehn Millionen Euro bezahlen soll. Im Gegenzug soll dem Satellitenbetreiber in einer marken- und firmenrechtlichen Abgrenzungsvereinbarung erlaubt werden, den Namen Galileo für das Projekt weiter zu verwenden. Die Markennutzung soll Entwicklung, Herstellung und Vermarktung des Systems und der daraus resultierenden kostenpflichtigen Dienste erfassen. Auf weitergehende Markenrechte sollen die Satellitenbetreiber jedoch verzichten. Mit der Millionensumme wären zugleich alle möglichen Schadenersatzansprüche abgegolten. Auch die Europäische Kommission solle dem Vergleich beitreten, schlug das Gericht vor. Das Ottobrunner Konsortium hatte bei dem Verhandlungstermin am Dienstag überraschend erklärt, der Firmenname von Galileo Industries sei vorsorglich schon im Dezember in European Satellite Navigation GmbH umbenannt worden. Beide Seiten haben jetzt bis Ende März Zeit, dem Vergleichsvorschlag zuzustimmen. Das Gericht bot zudem weitere Vermittlungshilfe an, falls dies gewünscht werde. Die Klägerin hatte sich gegen den Firmennamen Galileo Industries gewandt. Das Unternehmen vertreibt in mehr als 160 Ländern Computer-Reservierungssysteme für die Reisebranche. Die Firma hat bereits 2001 zwei Marken „Galileo“ angemeldet, mit denen sie europaweit jährlich rund 360 Millionen Dollar erwirtschaftet. Das deutsche Unternehmen wurde erst 2004 gegründet. Die Priorität spreche daher eindeutig zu Gunsten der Klägerin, sagte Richter Helmut Lieber. Er verwies auch auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wonach ein Markenname „in der Regel“ eine gleichnamige Firmierung anderer Unternehmen unterbinde. Nach seiner Einschätzung kann der Ausgang des Verfahrens Auswirkungen auf das milliardenschwere EU-Projekt haben. Das Buchungssystem war im Mai vergangenen Jahres vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg in erster Instanz mit einer Klage gegen das Satelliten-Konsortium gescheitert. Die Luxemburger Richter waren zu dem Schluss gekommen, das Reisebüroreservierungssystem habe nicht glaubhaft darlegen können, dass seine Markenrechte verletzt wurden, da es sich bei seiner Namenswahl ebenfalls von dem Physiker und Astronomen Galileo Galilei habe inspirieren lassen. Eine neue Marke sei damit aber nicht erschaffen worden. Das Unternehmen hatte auf Untersagung der Namensnutzung oder eine Entschädigung von 240 Millionen Euro geklagt. Mit dem Namen „Galileo“, der noch von weiteren Firmen verwendet wird, beschäftigen sich laut Lieber inzwischen mindestens sieben Gerichte. Auch die Europäische Kommission sei schon verklagt worden. Der Prozess dauert an.

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