
BERLIN. Die bevorstehende Entscheidung der Bundesnetzagentur über das künftige Zusammenspiel der vier Stromübertragungsnetzbetreiber könnte Verbraucher und Wettbewerb belasten. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Bundesverbands Neuer Energieanbieter (BNE) und der Lichtblick AG. Hintergrund: Die Netzagentur prüft verschiedene Modelle, zurzeit sieht es so aus, als würde eine Lösung gefunden, die die Netzbetreiber schont.
Das Thema beschäftigt Netznutzer und Netzbetreiber seit Jahren. Bereits 2008 hatten BNE und Lichtblick den Netzbetreibern vorgehalten, durch die Aufteilung des Strommarkts in vier Netzgebiete, die sogenannten Regelzonen, jährlich unnötige Kosten in Höhe von mehreren Hundert Millionen Euro zu produzieren, die die Netznutzer tragen müssten. BNE und Lichtblick hatten daher ein Missbrauchsverfahren bei der Netzagentur beantragt.
Die vier Übertragungsnetzbetreiber versuchten die Kritik zu entkräften, indem sie sich neue Regeln gaben. Allerdings ziehen sie nicht an einem Strang. So verfolgt die RWE-Netztochter Amprion das Konzept des "Zentralen Netzreglers". Es führt dazu, dass das Nebeneinander der vier Regelzonen aufgehoben wird. RWE hatte frühzeitig für sich in Anspruch genommen, bei einem solchen Konzept die Systemführerschaft zu übernehmen. Das wiederum wollten die anderen drei Übetragungsnetzbetreiber - 50 Hertz Transmission (Vattenfall), EnBW und Transpower (früher Eon, heute Tennet) - nicht gelten lassen. Sie entwarfen das Konzept des "Netzreglerverbunds", das die vier Regelzonen bestehen lässt, aber durch eine engere Kooperation Einsparungen bringen soll. Sie praktizieren dieses Modell bereits.
In Branchenkreisen wird damit gerechnet, dass die Netzagentur in Kürze die künftigen Regeln für die die Netze festlegt und so das seit zwei Jahren laufende Festlegungsverfahren beendet. Am wahrscheinlichsten sei, dass die Agentur dem Modell des Netzreglerverbunds folge. Die Agentur will sich indes nicht festlegen: Sie werde erst in den nächsten Wochen entscheiden, eine Vorfestlegung gebe es nicht, sagte eine Sprecherin gestern.
BNE und Lichtblick wollen verhindern, dass am Ende des Verfahrens eine Minimallösung steht. Sollte es zu einer Entscheidung nach dem Vorbild des Netzreglerverbunds kommen, blieben Ineffizienzen bestehen, heißt es in dem Gutachten, das BNE und Lichtblick in Auftrag gegeben haben. So bliebe der kurzfristige Handel weiterhin in vier sachlich und räumlich getrennten Märkten. Durch die Marktgrenzen werde das Stromangebot unnötig verknappt. Dabei benötige der Strommarkt in Zukunft ein größeres Angebot an flexibler, deutschlandweit verfügbarer Energie, um die wachsende Ökostrommenge optimal auszubalancieren.
Die Netzagentur habe die einmalige Chance, mit ihrer Entscheidung den Wettbewerb voran zu bringen und die anachronistische Kleinstaaterei zu beenden, sagte BNE-Geschäftsführer Robert Busch.
























