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Unternehmen: Nur Telekom darf in Magenta werben

Ihren Markenauftritt in der Farbe Magenta hat die Deutsche Telekom erfolgreich vor Gericht gegen Nachahmer verteidigt. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe anderen Unternehmen in der Branche den Auftritt in der Farbe Magenta untersagt, teilte ein Sprecher der Telekom in Bonn mit.

HB BONN. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab der Telekom Recht, die sich gegen Zeitungsanzeigen aus dem Jahr 1999 zur Wehr setzte. In den ganzseitigen Anzeigen hatte Mobilcom mit großen magenta-farbenen Lettern für ihr Angebot geworben. Die Karlsruher Richter untersagten Mobilcom die farblich an die Telekom angelehnten Anzeigen, wie am Mittwoch bekannt wurde.Es bestünde Verwechslungsgefahr mit dem Auftritt der Telekom, da in der Öffentlichkeit die Farbe Magenta mit der Deutschen Telekom verbunden werde. (Aktenzeichen: I ZR 44/01 u. 23/01 vom 4. September 2003)

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Die Telekom versucht seit Jahren vehement, ihren in den 90-er Jahren bei der Privatisierung entworfenen Markenauftritt mit der Farbe Magenta zu verteidigen. Nach Unternehmensangaben verbanden zuletzt in Umfragen rund 70 Prozent der Befragten die Farbe Magenta mit dem Konzern Deutsche Telekom. Der Wert der Marke Deutsche Telekom beläuft sich Experten zufolge auf grob geschätzt 15 Milliarden Euro.

Nach Auskunft eines Telekom-Sprechers hat das Unternehmen im Jahr 1995 den Rot-Ton als „konturlose Farbmarke“ schützen lassen.

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