Öffentlich-rechtlichen Banken Sparkassen im Härtetest

Die Sparkassen-Finanzgruppe steht unter Druck. Der öffentlich-rechtliche Verbund aus Sparkassen, Landesbanken, Bausparkassen und Versicherern sieht sich durch immer neue Vorstöße aus der Politik, die Strukturen zu reformieren, von außen bedrängt.

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Kredite an inländische Nichtbanken.

HB FRANKFURT. Vielleicht bedrohlicher sind aber die Fliehkräfte in der Organisation, die unter dem Eindruck eines sich dramatisch verschärfenden Wettbewerbs die bisherige Arbeitsteilung in Frage stellen. Angriffe von außen, etwa bei der versuchten Privatisierung der Sparkasse Stralsund, haben den Zusammenhalt der Gruppe zwar am Ende immer wieder gestärkt. An den inneren Widersprüchen könnte das öffentlich-rechtliche Lager mit seinen rund 50 Millionen Kunden aber am Ende scheitern. 2006 wird so zur Bewährungsprobe, ob sich die Landesbanken und Sparkassen zukünftig vermehrt Konkurrenz machen oder stärker an einem Strang ziehen. Neue, ernsthafte Vorstöße der Politik, die auf eine Privatisierung der Sparkassen zielen, sind im kommenden Jahr kaum zu erwarten. Mittlerweile ist auch den meisten Kommunal- und Landespolitikern klar geworden, dass bei einem Verkauf der Institute vor Ort nur ein einmaliger Erlös winkt. Im Gegenzug gibt man aber Finanzierungsinstrumente aus der Hand, die gerade für mittelständische Unternehmen und die Strukturaufgaben im ländlichen Raum unverzichtbar sind. Außerdem weiß jedes Dorf, dass die Sparkasse meistens der letzte Sponsor für die Sport- und Kulturförderung vor Ort ist, weil sich die privaten Banken aus der Fläche längst zurückgezogen haben. Zwar steht eine Privatisierung derzeit nirgends auf der Agenda – die drei Säulen aus Sparkassen, genossenschaftlichen Instituten und Privatbanken bleiben weiterhin strikt getrennt. Das heißt aber nicht, dass die Politiker die Füße stillhalten. In immer mehr Bundesländern arbeiten die Landespolitiker an Novellierungen der Sparkassengesetze, um die Modernisierung der öffentlich-rechtlichen Kreditwirtschaft voranzubringen. Ein gutes Beispiel ist Hessen. Schon im Januar will das Kabinett einen Entwurf beraten, der die Bildung von handelbaren Stammkapitalanteilen vorsieht. Im Frühjahr soll die Gesetzesänderung in den Landtag eingebracht werden. Sollte die Novelle alle parlamentarischen Hürden nehmen, dann würden Anteile unter den Sparkassen und der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) handelbar.

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