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Pro und Kontra: Ist die Hatz auf Steuersünder gerechtfertigt?

von Wilfried Eckl-Dorna (WirtschaftsWoche), Hanno Berger und Jens Kleiner

Ob Prominente, Wohlhabende oder Privatbank-Angestellte: In der vergangenen Woche gingen die Ermittler vorbehaltlos gegen mutmaßliche Steuerhinterzieher und ihre Helfer vor. Sind Fahnder im Recht oder überspannen die Steuerbehörden den Bogen? Ein Pro und Kontra. Diskutieren Sie mit.

Warum Steuersünder mit voller Härte verfolgt werden sollten

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Wilfried Eckl-Dorna, Redakteur Wiwo.de

In aller Frühe klingelten die Herren in den grauen Anzügen am Tor einer noblen Villa in Köln. Fünf Stunden später verließ Klaus Zumwinkel in Polizeibegleitung sein Wohnhaus. Kurz danach luden Fahnder kartonweise Unterlagen in ihre Fahrzeuge.

Einen Tag später legte der 64-jährige Zumwinkel sein Amt als Vorstandsvorsitzender der Deutschen Post nieder. Es war ein wenig ehrenwerter Abgang für den dienstältesten Manager eines Dax-Konzerns. 19 Jahre stand Zumwinkel an der Spitze der Deutschen Post. Er baute den maroden gelben Riesen zu einem international schlagkräftigen Logistikkonzern um. 

Doch die Bilder vom Polizeigeleit für Zumwinkel lassen sich nicht so rasch verdrängen. Den Deutschen wird der einst gefeierte Top-Manager als „Klaus, der Steuerhinterzieher“ in Erinnerung bleiben. Für Zumwinkel mag das bitter sein – doch es geschieht ihm recht. Denn Spitzenmanager, die auch ein Spitzen-Gehalt verdienen, dürfen sich solche Fehltritte einfach nicht leisten.

Unter vielen Wohlhabenden gilt Steuerhinterziehung noch immer als Kavaliersdelikt. Die Durchsuchungen der vergangenen Tage zeigen, dass die Behörden das anders sehen: Für sie ist Steuerhinterziehung ein Gesetzesverstoß, der auch dementsprechend geahndet wird. Klar ist, dass die Großfahndung nicht zur üblichen Vorgehensweise des Fiskus' zählt. Klar ist auch, dass Politiker wie SPD-Chef Kurt Beck versuchen, unter großem Wortgetöse politisches Kleingeld aus einer vermeintlichen Aktion „gegen die da oben“ zu schlagen.

Eines ist aber nicht von der Hand zu weisen: Im Gegensatz zu manch anderem europäischen Land drückt die deutsche Justiz auch bei prominenten Steuersündern kein Auge zu. Vor dem Gesetz sind alle Bürger gleich – dieser Grundsatz gilt in Deutschland nach wie vor. Und daran ändern auch die teils fragwürdigen Umstände bei der Beschaffung der Steuersünder-Daten wenig.

Es mag durchaus sein, dass Juristen an dem strengen Vorgehen der Behörden einiges auszusetzen haben. Doch über rechtliche Spitzfindigkeiten darf man das eigentliche Problem nicht aus dem Auge verlieren. Und das ist doch ziemlich eindeutig: Wieso lässt es die europäischen Union zu, dass innerhalb ihres Wirtschaftsgebietes – zu dem auch Liechtenstein als Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gehört - solche Steueroasen entstehen? Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein mag über die deutsche Kritik noch so indigniert sein. Doch der Zwergstaat Liechtenstein profitiert seit Jahren von Geldflüssen, deren Herkunft im Dunklen liegt.

Es ist an der Zeit, dass dieser trübe Kapital-Strom ebenso trocken gelegt wird wie das liechtensteinische Stiftungsrecht, das zur Steuerhinterziehung geradezu einlädt.

Warum die aktuelle Hatz auf Steuersünder rechtlich problematisch ist

Hanno Berger und Jens Kleinert, Partner der Kanzlei Dewey & LeBoeuf in Frankfurt.

In der aktuellen Diskussion um Geldanlagen über Stiftungen in Liechtenstein ist die Rechtslage keineswegs so eindeutig, wie es in vielen Darstellungen scheint.

Ob eine Steuerhinterziehung vorliegt, richtet sich nicht nach dem Volksempfinden, sondern nach dem Gesetz. Laut § 370 Abgabenordnung (AO) setzt eine Steuerhinterziehung voraus, dass der Steuerpflichtige gegenüber dem Finanzamt falsche oder unvollständige Angaben macht, auf deren Basis  es zu einer Verkürzung von Steuern kommt.

Ob diese Voraussetzungen in den derzeit diskutierten Fällen vorliegen, ist jedoch noch keineswegs sicher. In den bisher bekannten Fällen wurden Vermögenswerte in eine Stiftung in Liechtenstein eingebracht, die dann Zinseinnahmen erwirtschaftete. Eine Steuerhinterziehung scheidet aber aus, wenn die Zinseinnahmen nicht dem deutschen Stifter, sondern der liechtensteinischen Stiftung zuzurechnen sind.

Dazu muss man wissen, dass ausländische Stiftungen grundsätzlich eine Abschirmwirkung erzeugen. Das heißt: Die von der Stiftung erzielten Einkünfte sind solange nicht in Deutschland zu versteuern, solange nicht die Stiftung ihrerseits Zuwendungen an den deutschen Stifter tätigt.

Diese Abschirmwirkung wird lediglich an zwei Stellen durchbrochen: Hat sich der Stifter zum Beispiel umfangreiche Weisungsbefugnisse vorbehalten (sogenannte Treuhandfälle), so sind diese Vermögenswerte samt Erträgen in Deutschland zu versteuern. Zum anderen besagt § 15 Außensteuergesetz (AStG) ausdrücklich folgendes: Bei ausländischen Familienstiftungen ist das von der Stiftung erzielte Einkommen dem deutschen Stifter zuordnet. Sind der Stifter und seine Angehörigen nicht zu mehr als der Hälfte bezugsberechtigt, liegt rechtlich allerdings keine Familienstiftung mehr vor. Selbige Ausnahme gilt auch dann, wenn Zuwendungen – also Auszahlungen – im Ermessen der Stiftung stehen.

Doch die Wirksamkeit des § 15 AStG ist umstritten. Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet, da sie in der unterschiedlichen Behandlung von ausländischen und inländischen Familienstiftungen einen Verstoß gegen die europarechtlich gewährleistete Freizügigkeit sowie die Kapitalverkehrsfreiheit sieht. Der Fall wird höchstwahrscheinlich demnächst den EuGH beschäftigen. Mit Blick auf die bisherige EuGH-Rechtsprechung ist damit zu rechnen, dass der EuGH § 15 AStG für europarechtswidrig und damit nichtig erklären wird. Ein solches Urteil würde auch die in Liechtenstein ansässigen Stiftungen betreffen, da Liechtenstein zwar kein EU-Mitglied, aber Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist.

Vor diesem Hintergrund wäre es nicht überraschend, wenn sich der derzeit skizzierte Steuerhinterziehungssumpf am Ende des Tages als weitaus kleiner herauskristallisieren sollte als bislang angenommen. In jedem Falle wäre wohltuend, wenn die gegenwärtige Diskussion sich weg von einer rein emotionalen hin zu einer sachlichen und auch rechtlichen Ebene entwickeln würde.

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69 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 29.03.2008, 10:26 UhrAnonymer Benutzer: Staatsoberhaupt H.M. King Marduk I.

    Nun Fakten und Wahrheiten liest man unter www.king-marduk.de auch zu Jungholz, Kleinwalsertal, büsingen, Campione auch weitere Wahrheiten, dass die bRD weder 1949 noch 1990 Staat wurde. Nun daraus steht auch die Tatsache vor, Merkel nicht ist was sie sein will...

  • 27.03.2008, 20:45 UhrAnonymer Benutzer: "Der Aufschwung"

    Was regt ihr euch denn alle so auf? Der Zumwinkel wollte doch auch nur ein kleines Stück vom großen Kuchen, so wie einige vor ihm auch. Tja, Ex- bundeskanzler müsste man sein und "Freunde" im Kreml haben, dann klappt's auch mit dem verdient' vergoldeten Ruhestand. Oder aber man hat einen lukrativen Job bei VW, Siemens, Deutsche bank, Nokia...etc. etc. Allen anderen bleibt immerhin noch die "Rente" mit 67, oder Hartz iV um nur einige der "sozialen" Errungenschaften der letzten Jahre zu nennen. ist doch auch schon was, oder nicht? Aber wie ein altes Sprichwort sagt "Erst kommt das Fressen und dann die Moral". Wir sollten dennoch hier keine Neiddebatte führen. Wer sich so um ein Unternehmen wie die deutsche Post "verdient" gemacht hat dem sollte man doch auch einen beschaulichen und finanziell sorgenlosen Lebensabend gönnen. Die paar Millionen die man dazu beiseite schaffen muss sind doch durch eine kleine Spende, nennen wir sie mal Gebührenerhöhung für briefe, ganz schnell wieder reingeholt. Das bestimmte Leute beim "Staatsunternehmen" bahn auch auf eine baldige Privatisierung drängen sollte deshalb niemanden mehr wundern. Schließlich gibt es dort auch einige Milliarden Euro an "Volksvermögen" zu verteilen und wer bitteschön will dabei schon gerne leer ausgehen. ich finde es deshalb auch ziemlich unverschämt wenn jetzt wieder die 8-12 Millionen Arbeitslosen, 1-Euro Jobber, Hartz iV Empfänger, Armuts-Rentner, Leih- und Zeitarbeiter und alle die sonst noch vom "Aufschwung" nichts mitbekommen haben rumjammern wie schlecht es ihnen geht. Sind wir doch froh dass es solche "Companys" ( wie es ein Vorschreiber nannte) wie die Post in Deutschland gibt und wenigstens ein paar sozial schwache Manager vom "Aufschwung" profitieren.

  • 23.03.2008, 01:48 UhrAnonymer Benutzer: Dieter Gotzen

    Hallo zusammen,

    und wenn unsere liebe Staatsanwaltschaft schon mal dabei ist sich auszutoben, hätte ich noch eine bitte: schmeisst das GG direkt hinter her. Ein Staat, der eine Straftat billigt, um eine Andere aufzudecken, ist nicht besser als der eigentliche Täter.

    Und morgen gehe ich dann zum banker, drücke ihm 1.000 Euro in die Hand, reiche eine leere DVD rüber und bitte um Kontoauszüge von Merkel, Stoiber, meinem Nachbarn etc. etc. etc.

    Von daher Gratulation an die StA bochum, endlich der Korruption freie bahn zu geben.

    Dieter Gotzen

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