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Prozess gegen Ex-Arcandor-Chef: Thomas Middelhoffs dubiose Geschäfte

von Henryk Hielscher

Millionenboni, Luxusflüge, verfilzte Strukturen - jetzt beginnt die Gerichtsschlacht zwischen Insolvenzverwalter Klaus-Hubert Görg und Thomas Middelhoff. Muss der frühere Konzernchef 175 Millionen Euro Schadensersatz zahlen?

Thomas Middelhoff im Gericht Quelle: dapd
Thomas Middelhoff im Gericht Quelle: dapd

Am Ende könnte ihm der Rotwein zum Verhängnis werden. Nicht die fragwürdigen Immobiliendeals, die Millionen-Boni oder gar die engen Bande zu seinem Vermögensberater Josef Esch. Zu guter Letzt dürfte es für Thomas Middelhoff um eine Doppel-Magnumflasche Château Cheval Blanc gehen und um die Frage: privater Genuss oder dienstlicher Aufwand? Entkorkt und serviert, so viel ist unstrittig, wurde der Bordeaux, dem allgemein ein langer Nachhall attestiert wird, in seinem Feriendomizil im südfranzösischen St. Tropez – rein beruflich bedingt, zur Bewirtung von Führungskräften. So zumindest argumentieren die Anwälte des Ex-Arcandor-Chefs. Middelhoff stellte Arcandor für den Tropfen nebst Blumen und Tischdeko 2200 Euro als Eigenbeleg in Rechnung.

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Geht es nach Arcandor-Insolvenzverwalter Klaus-Hubert Görg, zeige die Sause an der Côte d’Azur, bei der teilweise auch die Ehefrauen der Manager dabei waren „exemplarisch, wie bedenkenlos“ Middelhoff „nach Gutsherrenart in die Gesellschaftskasse griff und sich nicht entblödete, seinen Rotweinkonsum am Urlaubsort als Spesen abzurechnen“.Managementklausur oder Rotwein-Sause, korrekte Spesenabrechnung oder Griff in die Kasse? Bis geklärt ist, wessen Interpretation stimmt, dürften noch Monate oder gar Jahre vergehen. Denn das Magnum-Mirakel ist Teil einer der wohl spektakulärsten wirtschaftsjuristischen Auseinandersetzungen.

Tausende Leitz-Ordner lagern in drei Kellerräumen in der Essener Hauptverwaltung des früheren KarstadtQuelle-Konzerns. Unzählige Seiten aus den Akten haben die Parteien in den vergangenen Monaten gesichtet, um sich für den Showdown vor Gericht zu präparieren. Ein wichtiger Teil der Dokumente liegt auch der WirtschaftsWoche vor. Aus den Puzzleteilen lässt sich so erstmals das Gesamtbild eines chronisch filzanfälligen Konzerns rekonstruieren. Eines Unternehmens, dessen Spitzenkräfte mit barockem Habitus noch Millionensummen einstrichen, als die größte Pleite der deutschen Nachkriegsgeschichte bereits nahte. Und dessen Aufsichtsräte vor allem bei der Begründung von Boni Kreativität bewiesen.

Im Zentrum des Interesses steht dabei Thomas Middelhoff. Gleich in zwei Verfahren klagt der Insolvenzverwalter gegen ihn und weitere Manager und fordert im ersten Verfahren 175 Millionen Euro, im zweiten knapp 16 Millionen Euro. Middelhoff ließ mehrere Anfragen der WirtschaftsWoche zu dem Themenkomplex unbeantwortet.

Doch gegen Görgs Vorwürfe keilte er bereits zurück. Seine Anwälte sprachen Anfang März von Prozessbetrug und erstatteten ihrerseits Anzeige gegen Görg. Seine Klagen „entbehren der Grundlage“. Doch auch unabhängig von Görg droht Middelhoff weiterer juristischer Ärger (siehe Infoboxen).

Ob Middelhoff letztlich auch nur einen Cent Schadensersatz zahlen muss, ob die Staatsanwälte je Anklage erheben oder die Ermittlungen einstellen, ist noch völlig offen. Dennoch sind die Verfahren wichtig – schon aus Gründen der Hygiene.

Das Netzwerk

Schon weit vor der Pleite im Juni 2009 war der KarstadtQuelle-Konzern nicht als Zentrum guter Unternehmensführung bekannt. Zu eng waren die Beziehungen zwischen Middelhoff, dessen Vermögensberater Esch, dem Kölner Bankhaus Sal. Oppenheim und Großaktionärin Madeleine Schickedanz. Ihr Geflecht aus Geschäftsbeziehungen, Interessen und Abhängigkeiten erinnert denn auch weniger an die reine Lehre der Corporate Governance als an die Verästelungen des städtischen U-Bahn-Netzes.

In den vergangenen Monaten allerdings ist die Atmosphäre zwischen den Beteiligten offenbar deutlich abgekühlt. „Wechselseitige Verstimmungen“ seien „nicht zu bestreiten“, sagt ein Sprecher der Oppenheim-Esch Gruppe, dem von Esch gesteuerten Immobilien- und Anlageimperium.

Knatsch in der Karstadt-Connection? Das wäre ein Novum in der Liaison zwischen Esch und Middelhoff, die vor mehr als zehn Jahren begonnen hat.

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33 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 20.04.2011, 12:24 UhrAnonymer Benutzer: Uwe Bagatelli

    von Tobias am 13.04.2011 15:48 Uhr
    ich kann nur empfehlen, die Doktorarbeit von Herrn Middelhoff mal durch die Plagiatur-Suchmaschine laufen zu lassen ...

    von Gerechtigkeit am 13.04.2011 12:27 Uhr
    P.S. vielleicht wäre es auch bei diesem Herren ratsam sich einmal die Doktorarbeit ganau anzusehen!!

    Das Kürzel h.c. ist Euch anscheinend unbekannt.

  • 14.04.2011, 18:59 UhrAnonymer Benutzer: vor-Gericht-gelogen

    schrieb das Handelsblatt (7-1-2011): "Wie versteinert saß Thomas Middelhoff (...) auf seinem Stuhl in Saal 201 des Landgerichts Essen und starrte auf den Zeugen, den er selbst gerufen hatte. (...) sein damaliger Sprecher ... legte ein beweisstück nach dem anderen vor, das Middelhoff schwer belastete. (...) kam der Richterin Jutta Lashöfer diese (Middelhoffs) Aussage merkwürdig vor. (...) Es kommt zwar vor, dass Vorstandsvorsitzende öffentlich die Unwahrheit sagen. Aber so schnell wie Thomas Middelhoff ist wohl noch nie ein deutscher Manager diskreditiert worden – schon gar nicht von seinem eigenen Sprecher und noch dazu direkt im Gerichtssaal. Eine E-Mail nach der anderen legte Jörg Howe (...) vor – und jede von ihnen blamierte Middelhoff nur noch mehr. Am Ende stand Middelhoff nicht nur als Manager da, der es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt, sondern auch als schlechter Chef. (...) Zum beweis legte Howe dem Gericht die E-Mail vor. (...) Howes Dokumentation war ein Schlag für Middelhoff (...) „Für mich war diese Episode eine persönliche Katastrophe“, sagte Howe. „ (...) ich bin dann zu Daimler gewechselt. Noch heute habe ich mit manchen Journalisten Schwierigkeiten, weil sie an meiner Glaubwürdigkeit zweifeln.“ Als Howe den Zeugenstand verließ, würdigte er Middelhoff keines blickes.(...) Middelhoff dementierte direkt nach der Verhandlung gegenüber dem Handelsblatt, dass er das Gericht belogen habe. Auf die Frage, warum er behauptete, er habe mit Howe nicht über den Verkauf von Thomas Cook gesprochen und Howe dann Mails vorlegen konnte, die das Gegenteil bewiesen, wich er aus. Sein Anwalt sagte: „Man muss auch mal nichts sagen können.“ Ein Sprecher des Landgerichts sagte, in einem Zivilprozess seien die Parteien zur Wahrheit verpflichtet. Wenn ein Richter zu der Überzeugung gelange, dass ein beklagter gelogen habe, könne er eine Anzeige wegen versuchten Prozessbetrug stellen. ZiTAT ENDE

  • 14.04.2011, 00:52 UhrAnonymer Benutzer: Rheingau

    Oppenheim, Openheim, da war doch was ?

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