Seit Mitte September ist das neue Urheberrechtsgesetz in Kraft. Danach ist nicht nur die Umgehung von Kopierschutzsystemen verboten, sondern auch das Angebot von Software zum Knacken des Kopierschutzes. Das gilt insbesondere für Software, die den Kopierschutz von CDs und DVDs aushebelt, wie beispielsweise "ClonyXXL". In einer Ermittlungsaktion wurden über hundert Anbieter solcher Umgehungstools im Internet ausfindig gemacht, darunter auch Computerzeitschriften und Elektronikhändler. Koordiniert wurden die Ermittlungen durch die auf Pirateriebekämpfung spezialisierte Münchner Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte, unterstützt von der Hamburger proMedia GmbH. Aktuell geht die Kanzlei im Auftrag der Mitgliedsfirmen der Deutschen Landesgruppe der IFPI gegen die Verantwortlichen vor. Gegen einen der Anbieter wurde beim Landgericht München bereits eine einstweilige Verfügung erwirkt. Gerd Gebhardt: "Wir nehmen illegale Angebote zum Kopierschutzknacken nicht hin und werden das neue Urheberrecht in der Praxis durchsetzen. Wer den Diebstahl von Musik mit Hilfe illegaler Technik unterstützt, muss schon mal für Schadenersatz sparen."
Raubkopien: Plattenverband geht gegen "Kopierschutzknacker" vor
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