Rauchverbot Wo im Job gequalmt werden darf

Ein bundesweites Rauchverbot mit verbindlichen, möglichst einheitlichen Regeln – was in der Politik seit dem gerade in Bayern erfolgreichen Volksentscheid wieder heiß diskutiert wird, ist für Arbeitnehmer in großen deutschen Unternehmen seit Jahren Normalität: Wer rauchen will, muss raus, entweder auf die Straße oder in die Raucherecke. Dennoch gibt es Unterschiede bei der Ausgestaltung - und der Arbeitszeitregelung.

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Ein Gast zündet sich in einem Quelle: dpa

Im eigenen Einzelbüro? Verboten. In der Kantine? Niemals. Raucherzonen? Gibt es nicht. Passionierte Raucher haben es nicht leicht bei der Commerzbank. Wer hier im Glasturm der Frankfurter Zentrale während der Arbeitszeit qualmen will, muss erstmal ausstempeln. Und dann raus auf die Straße. Oder ab ins Glashaus. Kleine, transparente Zellen, mit Platz für ein paar qualmende Kollegen. Dem Laster frönen, unter den mitleidigen Blicken der nichtrauchenden Kollegen, die neben dran sitzen und einen Kaffe trinken. Entspannung sieht anders aus.

Alltag in Deutschlands Unternehmen: Rauchen ist out. Das zeigt eine aktuelle Umfrage der WirtschaftsWoche unter den 30 größten Dax-Unternehmen. Seit Jahren gelten hier explizite Vereinbarungen, zu denen meist ein Rauchverbot im gesamten Betriebsgebäude gehört und die Rauchern nur wenig Möglichkeiten lassen, den blauen Dunst zu inhalieren.

Hintergrund ist die sogenannte Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Die schreibt dem Arbeitgeber vor, Nichtraucher gegen Passivrauchen zu schützen.

Raucherpausen sind keine Arbeitszeit

„Das Schutzinteresse der Nichtraucher genießt stets Priorität“, heißt es etwa bei der Lufthansa. die Betriebsvereinbarung „Nichtraucherschutz“ gilt schon seit 20 Jahren. erlaubt das Rauchen seitdem nur mehr in explizit ausgewiesenen Raucherzonen. Die liegen außerhalb der Betriebsgebäude im Freien, bestechen durch kargen Komfort: Überdachung, Sitzgelegenheit. Und, am wichtigsten: Aschenbecher. Mitarbeiter der Deutschen Börse müssen die Rauchpause draußen verbringen – und quetschen sich bei Regen unter einen fünf Quadratmeter großen transparenten Unterstand.

Seit knapp zwei Jahren gilt auch bei der Telekom ein generelles Rauchverbot in allen Räumlichkeiten. Wer qualmen will, muss raus aus seinem Büro. Entweder raus ins Freie oder in baulich abgetrennte Bereiche der Gebäude. Und sollte dabei nicht vergessen, sich beim Zeiterfassungssystem ab- und nach dem letzten Zug wieder anzumelden. Denn „ein gesetzlicher Anspruch auf Raucherpausen besteht für Arbeitnehmer grundsätzlich nicht“.

Das gilt auch bei Adidas – Rauchpausen werden von der Arbeitszeit abgezogen. In den Gebäuden wird nicht geraucht – „ein ungeschriebenes Gesetz“, heißt es im Unternehmen, das offenbar auch ohne explizite Betriebsvereinbarung funktioniert. In der Kantine allerdings gibt es explizites Rauchverbot. „Als Sportunternehmen“, heißt es, „wollen wir Gesundheitsbewusstsein und Sportlichkeit für unsere Gäste und Mitarbeiter vorleben.“

So sieht sich auch Fresenius. Für das Pharmaunternehmen sind „Nichtraucherschutzmaßnahmen eine Selbstverständlichkeit“, seit 2008 ist Rauchen im Unternehmen grundsätzlich nicht gestattet. Wer dennoch raucht, aber von seinem Laster loskommen möchte, dem bietet das Unternehmen Nichtraucherseminare an.

Auch bei der Deutschen Börse werden seit 2008 im Rahmen einer Gesundheitswoche Kurse zur Rauchentwöhnung angeboten – offenbar mit Erfolg: Seit auf den Schutz von Nichtrauchern geachtet wird, sei, so der subjektive Eindruck im Unternehmen, die Zahl der Raucher zurückgegangen.

Bei Kali + Salz gehen die Führungskräfte mit gutem Beispiel voran: Vorstände und CEO sind Nichtraucher.

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