
Im Detail ist Fingerspitzengefühl notwendig – vor allem, wenn die Belegschaft auf die neuen Betriebsgesellschaften verteilt wird. Denn häufig nutzen die Unternehmen Ausgliederungen dazu, neue Arbeitsverträge abzuschließen oder aus Rahmentarifverträgen auszusteigen, um die Lohnkosten zu senken. „Wenn soziale Besitzstände gefährdet sind, gibt es meist Ärger“, sagt Tödtmann., „Ein Ausweg besteht darin, dass die Altbelegschaft ihre Arbeitsverträge mitnimmt und Neuverträge nur für neue Arbeitnehmer gelten.“ Auch die Banken pochen bei Umfirmierungen darauf, dass offene Kredite nicht schlechter besichert sind als vorher.
Eine weitere Hürde: „Die letzte Bilanz darf nicht älter sein als acht Monate“, sagt der Stuttgarter Anwalt Mark Oliver Scholz, der die Umwandlung des Sindelfinger Klima- und Kältetechnikherstellers Bitzer begleitet hat. Seit Mitte 2008 besteht die Gruppe mit ihren weltweit 2700 Mitarbeitern aus einer Holding mit 32 operativ tätigen Tochtergesellschaften und Produktionsstätten in zehn Ländern. Die Umstrukturierung dauerte rund ein Jahr. Die Eintragung ins Handelsregister braucht teilweise – etwa in Frankfurt mit seinem elektronischen Registergericht – nur wenige Tage, kann je nach Standort aber auch mehrere Monate dauern. „Solange eine GmbH noch in Gründung ist, haftet der Geschäftsführer“, warnt Tödtmann.
Holdingmodell mit Steuervorteilen
Wer das umgehen will, es eilig hat oder sich nicht mit den Gründungsprozeduren abgeben will, kann auch bei einem der Spezialdienstleister wie Foratis, der Blitzstart Holding in München oder der VRB Vorratsgesellschaften in Berlin eine fix und fertig gegründete Gesellschaft kaufen. Dann müssen nur Firmenname und Geschäftsführer ausgetauscht werden. Eine AG mit einem Grundkapital von 50 000 Euro kostet etwa 55 000 Euro – 5000 Euro davon bekommt der Dienstleister, der Rest entfällt auf die Übernahme des eingezahlten Kapitals –, eine GmbH 27 500 Euro. Im Angebot sind auch europäische Firmenmäntel wie eine englische Limited, eine spanische S. L. oder eine AG nach Liechtensteiner Recht.
„Trotz aller Vorteile denken vor allem mittelständische Unternehmer kaum über das Thema Rechtsform nach, es sei denn, ihr Steuerberater empfiehlt eine Umwandlung“, wundert sich Tödtmann. Mehraufwand gibt es zwar bei der Bilanzerstellung, dafür sichert eine Umwandlung die Substanz des Unternehmens. „Für den Friseur von nebenan“ sei die Holding nicht notwendig, Tödtmann empfiehlt aber, spätestens ab einer Größe von 500 Mitarbeitern ein solches Modell zu prüfen.
Das Holdingmodell hat große Steuervorteile gegenüber dem Einzelunternehmen“, sagt Christian Hellmuth, Geschäftsführer der Berliner Avis Steuerberatungsgesellschaft. Soll etwa eine Betriebsgesellschaft verkauft werden, muss die Holding den Veräußerungsgewinn nur mit fünf Prozent versteuern – verkauft ein Einzelunternehmen einen Bereich, wird die individuelle Spitzenbelastung von bis zu 55 Prozent berechnet. „Das schafft ein Riesenliquiditätspotenzial und entsprechenden Spielraum für Investitionen.“
Für Tricksereien ist die Holdingstruktur nicht geeignet: „Wer einen Gewinnabführungsvertrag zwischen Holding und Betriebsgesellschaften abschließt, schießt ein Eigentor“, warnt Anwalt Scholz, „notwendig ist ein ordentlicher Ausschüttungsbeschluss der Gesellschafter. Bei Abführungsverträgen bleibt die Holding in der Haftung.“ Auch überhöhte Mietvereinbarungen zwischen Vermögens- und Betriebsgesellschaft sind riskant: „Dann steht sofort das Finanzamt wegen verdeckter Gewinnausschüttung auf der Matte.“
Pleite in der Krise Warum die Insolvenz kein Todesurteil ist
Dossier Alle Teile der Serie "Die neuen Regeln in der Krise"














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Alle Kommentare lesen24.07.2009, 13:46 UhrAnonymer Benutzer: ELIASS
Gute Anregung gegen überschnappende Manager..
Dieser Ansatz ist wie üblich, eine unternehmerische Schmarotzerstruktur, die kleine Zulieferer und Dienstleister um ihre Ansprüche prellen soll. Trotzdem ist sie sehr nützlich: Sie könnte die Wirtschaft und insbesondere die Politik auf die idee bringen, daß es sehr viel sicherer wäre, wenn es nur noch eine vielzahl kleiner banken und Unternehmen geben würde, weil diese einfach flexibler und im insolvenzfall weniger gefährlich für die Wirtschaft sein würden. Die Weisheit und soziale Verantwortung der Manager verdoppelt sich schließlich nicht, wenn sie ihr Unternehmen durch Fusion vergrößert haben. ihre allzumenschlichen Eigenschaften, verdoppelt lediglich die Verwüstungen, die oft am Ende ihrer egomanisch ehrgeizigen Pläne stehen. Auch Leute wie Wiedekind, die sicherlich fähige Manager sind, sind an ihrem Alexanderkomplex gescheitert. Wir brauchen keine Unternehmen, deren Größe ihre Vorstände zu der Annahme verleitet, daß sie scheinbar auserwählt seien ein Weltumspannendes Firmenreich aufzubauen, in dem die Sonne nicht mehr untergeht.
24.07.2009, 13:44 UhrAnonymer Benutzer: Watz
@ Tom Seht
Das ist genau das Problem - in D kann man sich die tollsten Konstruktionen für sehr viel Geld planen lassen.
Schlussendlich wird bei der nächsten betriebsprüfung irgend ein Fehler raus kommen, so dass das "Gebäude" in sich zusammen fällt. Und Fehler kann man in D ganz schnell machen oder sagen wir es mal so. Fehler findet ein betriebsprüfer immer bei dem Wirrwarr an Gesetzen. Das gipfelt im Missbrauchs-§.
Einzige Konsequenz: Finger weg von D und vom europäischen Ausland arbeiten und zwar dort wo man noch Recht bekommt.
Keine viele Firmen aus US und Fernost denen das ganze Hickhack mit den behörden zu blöd wurde und kurzerhand über die Grenze sind.
24.07.2009, 13:33 UhrAnonymer Benutzer: MCG
Alles Unsinn diese Vorschläge. Der Hauptschuldner ist doch immer
die Hausbank oder mehrere banken. Diese lassen sich auch die Holding als Sicherheit geben,Oder sie haftet voll mit. Den Umbau kann man sich aus diesen Gründen sparen