Regeln in der Krise Holding als Brandmauer gegen Insolvenz

Eine Holding als Schutzschild: Durch die Aufspaltung in Einzelfirmen werden Unternehmen krisenfester.

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Insolvenz: Eine Holding kann Quelle: dpa

"Im Moment stehen wir hier“, sagt Ulrich Tödtmann. Der Honorarprofessor der Abteilung Rechtswissenschaft der Universität Mannheim malt einen Baumquerschnitt mit drei Jahresringen auf seinen Schreibblock, ein kleiner Pfeil reicht gerade eben in den äußeren Ring hinein. Der Pfeil symbolisiert die Krise, die drei Jahresringe die Substanz der Unternehmen in Deutschland. „Kurzarbeit und Kapazitätsanpassungen federn den Konjunktureinbruch ab.“ Bisher sei die Krise nicht bis zum gesunden Kern der Unternehmen vorgedrungen. „Wenn wir erst hier sind und der Insolvenzrichter schon an der Tür klingelt, ist es zu spät“, sagt Tödtmann und verlängert den Pfeil bis ins Zentrum des inneren Kreises.

Was der Vorstand von Foratis mit seiner Skizze veranschaulicht, trifft für das Management vieler Unternehmen zu. Alle spüren die Krise, aber die meisten wissen nicht recht, wie sie darauf reagieren sollen. Was vor allem im Mittelstand längst nicht allen bekannt ist: Eine andere Rechtsform würde vielen Unternehmen deutlich mehr Schutz vor der Krise bieten.

Das Bonner Unternehmen Foratis gründet und verkauft sogenannte Vorratsgesellschaften, also fertige Unternehmensmäntel, die andere übernehmen können, wenn sie sich das Prozedere einer Neugründung sparen wollen. „Die Aufspaltung in eine Holding mit juristisch eigenständigen Tochtergesellschaften wirkt wie ein Schutzschild“, sagt Tödtmann. „Noch wäre Zeit, die Firmen wetterfest zu machen und die Substanz zu sichern.“

Aufspaltung als Gegenkonzept

Unabhängig von Branche und Größe spüren die meisten Unternehmen die Krise: in ihren Orderbüchern, weil die Kundschaft mit neuen Aufträgen zögert oder Bestellungen storniert. Beim Blick auf den Kontostand, weil Rechnungen mit Verspätung oder gar nicht bezahlt werden, wenn die Abnehmer selbst Schwierigkeiten haben. Im Gespräch mit der Hausbank, die sich schwertut, neue Kredite zu gewähren – zur Vorfinanzierung von Aufträgen, Überbrückung von Liquiditätsengpässen oder Umschuldung alter Verbindlichkeiten. „Vor allem für mittelständische Unternehmen mit schwacher Kapitalbasis kann es schnell eng werden“, warnt Tödtmann.

Das gilt vor allem, wenn in einem Unternehmen verschiedene Bereiche unter einem Firmendach vereinigt sind, die unterschiedlich stark von der Krise betroffen werden. Etwa im Anlagen- und Maschinenbau, wenn ein Teil der erzeugten Ausrüstungsgüter für die Automobilindustrie bestimmt ist. Bricht dort das Geschäft weg, können Liquiditätsengpässe entstehen, die aufgrund der firmenrechtlichen Konstruktion schnell auf das Gesamtunternehmen übergreifen. „Schlimmstenfalls droht dann dem gesamten Unternehmen die Insolvenz, obwohl nur ein Geschäftsbereich tatsächlich betroffen ist“, sagt Tödtmann.

Sein Gegenkonzept ist die Aufspaltung: Alle Geschäftsbereiche samt Personal werden in rechtlich eigenständige Betriebsgesellschaften überführt, die zu bilanzierenden Vermögenswerte beschränken sich aber auf Vorräte, Halb- und Fertigwaren. Immobilien, Maschinen und der Fuhrpark werden an eine neue Vermögensverwaltungsgesellschaft ausgelagert und an die Betriebsgesellschaften weitervermietet. Die Anteile aller Töchter wiederum werden von einer Holding als Dachgesellschaft gehalten, der auch Firmenname, Markenrechte, Internet-Domain sowie Patente und Lizenzen gehören.

„Diese Konstruktion hat den Vorteil, dass das für den Betrieb notwendige Anlagevermögen vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt ist“, erklärt Jurist Tödtmann das Prinzip. Schlittert eine Betriebsgesellschaft aufgrund von Auftragsrückgängen oder Zahlungsausfällen in die Pleite, werden aus der – ohnehin begrenzten – Konkursmasse zunächst die Löhne der Beschäftigten und die mit der Vermögensverwaltung vereinbarten Mieten gezahlt.

Erst wenn dann noch Werte übrig sind – etwa Fertigwaren oder Rohstoffe, die sich versilbern lassen –, kommen die übrigen Gläubiger an die Reihe. „Bei Insolvenzgefahr in einem Geschäftsbereich wirkt die Holdingstruktur mit ihren Einzelgesellschaften wie eine Brandmauer zwischen Gebäuden – ein Übergreifen des Feuers wird verhindert.“

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