Schlecker-Prozess Richter will Vorwurfsliste gegen Ex-Drogeriechef kürzen

Im Prozess gegen Anton Schlecker, dem unter anderem vorsätzlicher Bankrott vorgeworfen wird, hat der Richter eine Liste von Klagepunkten fallen gelassen. Das würde das mögliche Strafmaß für Schlecker deutlich reduzieren.

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Die Staatsanwaltschaft will bis nächste Woche entscheiden, ob sie der Kürzung der Vorwurfsliste durch den Richter zustimmt. Quelle: dpa

Stuttgart Ex-Drogeriemarktkönig Anton Schlecker sieht sich vor Gericht mit deutlich weniger Vorwürfen konfrontiert. Der Vorsitzende Richter am Stuttgarter Landgericht legte am Montag in dem Bankrottprozess gegen den 72-Jährigen eine Liste mit Klagepunkten vor, die fallengelassen werden sollen – dadurch würde sich das mögliche Strafmaß wesentlich reduzieren. Die Staatsanwaltschaft wirft Schlecker unter anderem vorsätzlichen Bankrott vor – er soll von 2010 bis 2012 mehr als 25 Millionen Euro aus der Firma gezogen und an seine Familie verlagert haben, obwohl er dies wegen drohender Zahlungsunfähigkeit nicht hätte tun dürfen.

Knackpunkt in dem Verfahren ist die Frage, ab wann genau die Zahlungsunfähigkeit drohte. Die Ankläger gingen bisher vom 31. Dezember 2009 aus, änderten kürzlich aber ihren Standpunkt und sprechen jetzt nur noch von Ende 2010. Der Vorsitzende Richter Roderich Martis nannte Januar 2011 als Zeitpunkt. Je später der Termin, desto mehr schrumpft die mögliche Schadenssumme.

Die Staatsanwaltschaft will bis nächste Woche entscheiden, ob sie der Kürzung der Vorwurfsliste zustimmt. Tut sie das nicht, würden alle Klagepunkte wie bisher weiterverhandelt. Die Wahrscheinlichkeit, dass Schlecker in diesen Punkten vom Gericht für schuldig befunden wird, würde aber gegen null sinken. Ein Urteil in dem Mammutverfahren könnte frühestens im November gefällt werden. Der Schlecker-Konzern ging im Januar 2012 in die Insolvenz, Zehntausende Mitarbeiter verloren noch im selben Jahr ihre Jobs.

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