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Siemens: IG Metall und Betriebsrat stellen Strafantrag

von wiw/dpa

Die IG Metall hat wegen der dubiosen Millionenzahlungen von Siemens an den Gründer der Arbeitnehmerorganisation AUB Strafantrag gestellt.

„Wir haben den Verdacht und Indizien dafür, dass die AUB durch das Unternehmen Siemens finanziert wurde, um eine Art Gegen-Gewerkschaft zur IG Metall aufzubauen“, sagte IG-Metall-Chef Jürgen Peters heute in Frankfurt. Der Siemens-Gesamtbetriebsrat schloss sich dem Strafantrag an und forderte eine rückhaltlose Aufklärung. Die Gewerkschaft hatte bereits in der vergangenen Woche mit diesem Schritt gedroht. Die Anzeige richtet sich formal gegen Unbekannt, die IG Metall sieht die Verantwortung für die mögliche Beeinflussung der Betriebsratsarbeit aber bei Siemens. In der vergangenen Woche war Siemens-Vorstand Johannes Feldmayer verhaftet worden, der die Verträge mit AUB-Gründer Wilhelm Schelsky unterzeichnet hatte. Siemens hatte in den vergangenen Jahren mehr als 15 Millionen Euro an den AUB-Gründer und früheren Siemens-Betriebsrat Schelsky gezahlt. Das Geld floss an eine Unternehmensberatung Schelskys. Auch Siemens zweifelt an, dass den Zahlungen eine entsprechende Gegenleistung gegenüber stand. Die IG Metall wirft Siemens vor, systematisch die AUB gefördert und Betriebsratswahlen beeinflusst zu haben. Der Zweite Vorsitzende der IG Metall, Berthold Huber, sagte, im Fall Siemens handle es sich anders als bei der Lustreisen-Affäre von VW nicht um die Verfehlungen einzelner Betriebsräte, sondern möglicherweise um die systematische Begünstigung einer Organisation. „Das wäre in dieser Dimension ein bisher nicht da gewesener Fall“, sagte Huber. „Nur die Staatsanwaltschaft verfügt über die Mittel, eine der Tragweite dieses Vorganges angemessene Aufklärung zu leisten.“ Die IG Metall beruft sich bei ihrem Strafantrag auf Paragraf 119 des Betriebsverfassungsgesetzes. Dieser stellt die Beeinflussung der Betriebsratsarbeit unter Strafe. Mit dem Strafantrag sind nun die Voraussetzungen für Ermittlungen gegeben. Der Gesetzesparagraf sieht keine Verfolgung von Amts wegen vor, sondern nur auf Antrag eines Betriebsratsgremiums, des Unternehmens oder einer dort vertretenen Gewerkschaft. „Als Strafrahmen sind Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen vorgesehen, falls Betriebsratswahlen durch Gewähren oder Versprechen von Vorteilen beeinflusst oder ein Betriebsrat wegen seiner Tätigkeit willen begünstigt wurde“, erklärte die IG Metall. Siemens bekräftigte angesichts der Anzeige: „Siemens ist an der Aufklärung der Vorfälle interessiert und kooperiert dementsprechend mit der Staatsanwaltschaft Nürnberg.“ Im Zusammenhang mit den Zahlungen an Schelsky laufe auch eine interne Untersuchung. Zu Einzelheiten des Verfahren werde keine Stellung genommen.

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