Siemens-Manager-Anwalt im Interview "Szenisch effektvoll und überraschend"

Seite 2/2

Wie laufen die Befragungen ab?

Die Anwälte von Debevoise & Plimpton sind ermittlungstaktisch geschulte Personen, zum Teil auch Leute, die über staatsanwaltliche Erfahrung verfügen. Die wissen, wie man Fragen stellt, Verunsicherungstaktiken anwendet, jemanden in die Irre führt und den Gegenüber in Widersprüche verwickelt. Dann kommt ein Vorhalt aus Unterlagen, mit dem der Befragte völlig überraschend und szenisch effektvoll konfrontiert wird. Das ist – entgegen dem teilweise vordergründigen Eindruck - kein Smalltalk, das ist eine echte Vernehmung, um nicht zu sagen ein Verhör. Der Befragte muss sich dabei ständig vor Augen halten, dass aufgrund des Interviews Schadenersatzansprüche gegen ihn geltend gemacht werden könnten, die ihn unter Umständen ruinieren.

Muss man etwas unterschreiben?

Nein. Ein Protokoll nach unserem Rechtsverständnis gibt es nicht. Es werden als Memo bezeichnete Notizen erstellt, die der Befragte auch auf Nachfrage nicht zu sehen bekommt. Das Vorenthalten wird mit der Niederlegung von eigenen Eindrücken und Schlussfolgerungen der Anwälte in dem Memo begründet.

Und es kommen noch ganz entscheidende Dinge hinzu: Die Mitarbeiter werden in diesen Gesprächen nicht darüber belehrt - wie es bei staatsanwaltlichen Vernehmungen in Deutschland vorgeschrieben ist -, dass sie auch schweigen können, wenn sie sich der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen. Dennoch werden die Erkenntnisse, die aus den Interviews gewonnen werden, auch an die Staatsanwaltschaft, an die SEC und an die Justizbehörden in den USA weitergeleitet. Das ist das Damoklesschwert, das über allen schwebt.

Finden diese Vernehmungen auf Deutsch oder Englisch statt?

Grundsätzlich auf Englisch. Nur wenn ein Vorgeladener es wünscht, in seiner Muttersprache zu sprechen, wird ein Dolmetscher hinzugezogen. Auch das ist aber problematisch, weil unsicher ist, ob das, was auf Englisch im Memo geschrieben wird, in den Nuancen auch der Aussage entspricht. Beim Dolmetschen und Rückdolmetschen geht naturgemäß viel verloren.

Sie kritisieren die Methode der Befragung. Was aber haben Sie daran auszusetzen, wenn es um Aufklärung von Schmiergeldzahlungen in Milliardenhöhe geht, die das Unternehmen und seine Aktionäre schwer schädigten. Muss da nicht aufgeräumt werden, notfalls mit harter Hand? Sonst wird eine undurchdringliche Schweigemauer aufgebaut.

Ich habe nichts gegen Aufräumen und Ermitteln. Wer Guantanamo hart kritisiert, darf nicht verdächtigt werden, den Angriff auf das World-Trade-Center gut zu heißen. Das wäre aberwitzig. Es geht nicht um die moralisch-rechtliche Beurteilung von Straftaten, sondern um die Methoden mit denen Straftaten verfolgt werden. Mir geht es darum, dass hier amerikanisches Rechtsverständnis in Deutschland zur Anwendung kommt, ohne dass einer aufmuckt, geschweige denn darüber diskutiert wird.

Worin bestehen diese Unterschiede konkret?

Es gibt in Deutschland das weit reichende Legalitätsprinzip. Das heißt, jeder deutsche Staatsanwalt muss ermitteln, wenn er einen Verdacht einer Straftat hat, da bleibt ihm grundsätzlich gar keine Wahl. In den USA ist das nicht so, da kann man den Aktendeckel zuklappen, wenn der Verdächtige Schadenersatz geleistet hat oder sonst eine Summe gezahlt hat. Da gibt es ein auch für schwere Straftaten gültiges Opportunitätsermessen, da sind die Amerikaner sehr pragmatisch.

Das hört sich ja eher danach an, als ob das deutsche System strenger ist. Wieso dann die Aufregung?

Die Kombination beider Systeme ergibt eine teuflische Mischung für die befragten Siemens-Manager. Denn alles, was sie in der Vernehmung sagen, um eine Amnestie innerhalb des Konzerns zu erreichen, geht an die deutsche Staatsanwaltschaft, die dann ermitteln muss. Was innerhalb des Konzerns also positiv für den Betroffenen ist, der Verzicht auf Schadenersatzansprüche oder die Kündigung, wirkt sich bei der Staatsanwaltschaft für den Manager negativ aus, auch wenn die US-Ermittler längst abgezogen sind.

Ist das alles an Unterschied?

Es entspricht auch nicht amerikanischer Rechtskultur, dass ein formelles Wortprotokoll, das einmal angefertigt wurde, noch einmal redigiert wird - und sei es vom Betroffenen selbst. Das entspricht einer amerikanischer Eigenart. Auch dass ein Befragter quasi dazu aufgefordert wird, andere Mitarbeiter zu denunzieren, ist für die deutsche Rechtskultur unter anderem aus historischen Gründen eher verpönt. Das, was hierzulande vielleicht als „Blockwartmentalität“ wahrgenommen wird, ist in den USA eher willkommen. Die amerikanischen Juristen verstehen oft gar nicht, warum ein Unrecht, das jemand begeht, nicht von anderen über „Whistleblowing“ ans Tageslicht befördert werden sollte.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%