
Wer auf ein Scheitern des staatlichen Glücksspielmonopols gewettet hatte, konnte sich heute freuen. Mit einem Plus von zeitweise elf Prozent war der Online-Lottoanbieter Tipp24 der große Sieger im SDax. Die Aktie von GlückkspielanbieterJaxx stieg gar um 43 Prozent, Bet-at-Home um 19 Prozent und Bwin-Papiere legten immerhin um fünf Prozent zu.
Grund für die Kurssprünge ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, die in ihrer Deutlichkeit selbst manchen Glücksspielanbieter überrascht hat. „Das Monopol kann nicht mehr gerechtfertigt werden", teilte der Gerichtshof mit. Ergänzend erklärten die Richter, dass die deutschen Einschränkungen, die privaten Anbietern Sportwetten oder Lottospiele untersagen ab sofort nicht weiter angewandt werden dürfen.
Bwin-Werbung: 100.239,69 Euro Strafe für AC Milan
Für die deutsche Politik ist das wie ein Schlag ins Gesicht. Seit Jahren wird in Deutschland heftig um den Glücksspielmarkt gestritten. Mit Sportwetten im Internet, wie sie die österreichische Bwin anbietet, werden inzwischen Milliarden umgesetzt, doch durch den seit 2008 geltenden Glückspielstaatsvertrag sind Sportwetten oder auch Lottospiele von privaten Anbietern verboten.
Die Versuche, dass staatliche Monopol zu sichern hatten teilweise absurde Folgen. Je nach regionaler Rechtssprechung war das Angebot von Bwin in einigen Bundesländern zeitweise erlaubt, in anderen verboten. In Berlin hing die Frage der Legalität sogar davon ab, ob man sich im ehemaligen Ost- oder Westteil befand, denn das Unternehmen verfügt auch über eine Lizenz, die in den letzten Monaten der DDR erteilt wurde.
Da auch die Werbung für die Sportwettenanbieter wie Bwin untersagt ist, spielten die Fußballer von Werder Bremen zeitweise mit dem Schriftzug „We Win" auf dem Trikot. Inzwischen sponsert das Unternehmen statt den Bremern Real Madrid und AC Mailand.
Die Italiener kostete einst das 100.239,69 Euro – diese Summe (inklusive Bearbeitungsgebühr) kassierte der Münchner Stadtkämmerer Ernst Wolowicz, da Milan trotz eines Verbotes im Champions League Viertelfinale 2007 mit ihrem Bwin-Trikot gegen Bayern München spielte.
Spielsucht nicht bekämpft
Gegen die Einschränkungen in Deutschland klagte verschiedene Gerichte immer wieder und verwiesen dabei auf die europäische Dienstleistungsfreiheit, denn oft haben die Glücksspielunternehmen ihre Lizenz und den Sitz in Gibraltar, Malta oder anderen europäischen Steuerenklaven. Über das Internet kann man dort allerdings auch von Deutschland aus zocken.
Mehrere Gerichte verwiesen die Verfahren an den europäischen Gerichtshof. In dem mit Spannung erwarteten Urteil, stellten die Richter nun fest, dass das deutsche Gesetz grundsätzlich rechtmäßig ist. Denn das damit offiziell verfolgte Ziel, die Spielleidenschaft zu zügeln und so Suchtgefahren vorzubeugen ist durchaus legitim.
Doch dazu passen die intensiven Werbekampagnen der staatlichen Lottoanbieter nicht, kritisierten die Richter. Zudem klammert das Glücksspielgesetz Kasinos und Spielhallen aus – dabei sind hier die Probleme mit Spielsüchtigen am Größten.









