In dem seit Jahren andauernden Rechtsstreit mit der Deutsche Telekom kann der private Auskunftsdienstleister Telegate kaum noch auf die volle Rückerstattung von zu viel gezahlten Gebühren für Teilnehmerdaten rechnen. Mehrere Gerichte hatten die Deutsche Telekom zur Zahlung von über 100 Millionen Euro verurteilt, die Telegate an ihre Aktionäre ausschütten wollte.
Ein jetzt vom Bundesgerichtshof vorgeschlagener Vergleich sieht vor, dass die Deutsche Telekom nur noch 20 Millionen Euro an die klagenden Auskunftsdienstleister, darunter die Telegate AG, zahlen muss.
Die Deutsche Telekom und Telegate bestätigen den Eingang eines Vergleichsvorschlags. Bis zum 15. April müssen die betroffenen Unternehmen entscheiden, ob sie den BGH-Vorschlag annehmen.













