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Telekom gegen Telegate: Bundesgerichtshof kappt Gebührenrückerstattung

Im Streit um die Gebühren für Teilnehmerdaten hatten Gerichte die Telekom zur Zahlung von 100 Millionen Euro verurteilt. Doch Telegate soll nach einem Vergleich des Bundesgerichtshofes nur ein Fünftel davon erhalten.

In dem seit Jahren andauernden Rechtsstreit mit der Deutsche Telekom kann der private Auskunftsdienstleister Telegate kaum noch auf die volle Rückerstattung von zu viel gezahlten Gebühren für Teilnehmerdaten rechnen. Mehrere Gerichte hatten die Deutsche Telekom zur Zahlung von über 100 Millionen Euro verurteilt, die Telegate an ihre Aktionäre ausschütten wollte.

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Ein jetzt vom Bundesgerichtshof vorgeschlagener Vergleich sieht vor, dass die Deutsche Telekom nur noch 20 Millionen Euro an die klagenden Auskunftsdienstleister, darunter die Telegate AG,  zahlen muss.

Die Deutsche Telekom und Telegate bestätigen den Eingang eines Vergleichsvorschlags. Bis zum 15. April müssen die betroffenen Unternehmen entscheiden, ob sie den BGH-Vorschlag annehmen.

1 KommentarAlle Kommentare lesen
  • 12.03.2009, 10:24 UhrAnonymer Benutzer: Dithie

    Zu: Kappt...

    Man sollte diesen "Gerichtshof" auch kappen,was für Geister sitzen denn da herum,gilt+heißt es nicht mehr zum Wohle des Volkes ???
    Was für eine Gesellschaft ist hier in der Nachkriegszeit entstanden,
    hat doch mit Demokratie nichts mehr zu tun!!!

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