Unister Die dubiosen Methoden des Reiseriesen

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Wagner Quelle: Christoph Busse für WirtschaftsWoche

Härter trifft Unister eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) von Ende August. Reisende müssen bei der Buchung auf fluege.de sofort den Flugpreis einschließlich aller Nebenkosten erkennen können; später ersichtliche Zusatzkosten seien nicht erlaubt, bestätigte der BGH ein vorinstanzliches Urteil. Genau das war bei fluege.de der Fall. Das Online-Reisebüro erhob eine Servicegebühr, die im zweiten Buchungsschritt addiert wurde. Zudem waren Versicherungsoptionen voreingestellt, die der Verbraucher wegklicken musste, wenn er keine Police wollte. Der BGH untersagte diese Praktik. Maßgeblich sei Europäisches Recht, das für Fluglinien und Reisemittler gleichermaßen gelte.

Für Unister-Chef Wagner dürfte das Urteil mit Mindereinnahmen verbunden sein. Voreinstellungen bringen mehr als doppelt so viele Versicherungsabschlüsse, so eine Faustformel in der Branche. Erwerben im Schnitt etwa 15 Prozent der Flugbucher eine Versicherung, schnellt dieser Anteil auf mehr als 30 Prozent hoch, wenn die Police voreingestellt ist. Viele Nutzer vergessen, sie abzuwählen. Unternehmen kassieren so Provisionen der Finanzdienstleister. Das trägt erheblich zum Jahresumsatz bei, den Beobachter nur im Tourismusbereich auf mehr als 400 Millionen Euro schätzen. TV-Werbung in Millionenhöhe soll die Umsätze zusätzlich ankurbeln.

Unister will gegen BGH-Urteil klagen

Eigentlich sollten sich Fluglinien wie Lufthansa, Air Berlin und Germanwings darüber freuen, verkaufen sie doch indirekt mehr Sitzplätze. Doch selbst unter ihnen häuft sich Kritik an Wagner. Hinter vorgehaltener Hand schimpft ein hochrangiger Manager über Verkaufstricks. So behauptet fluege.de regelmäßig: "Dieser Preis gilt nur noch heute!“ Doch "fluege.de kann überhaupt nicht wissen, ob es den Flug am nächsten Tag zu dem Preis nicht mehr gibt“, sagt der Airline-Manager, der Flüge lieber über die eigene Seite verkauft. Die Behauptung sei daher "gelogen“. Unister-Sprecher Konstantin Korosides kontert: "Preise ändern sich oft stündlich“, das sei "vielen Ticketbuchenden nicht klar“. Es sei sinnvoll, sie "darauf hinzuweisen“.

Einige Führungskräfte hadern inzwischen selbst mit den Praktiken. "Man fragt sich manchmal, mit welchem Stempel auf der Stirn man auf Branchentreffs herumläuft“, sagt ein Unister-Manager. Die Fluktuation in der Führungsetage in der Unister-Zentrale im Barfußgässchen 11 in Leipzig erscheint hoch.

Wagner lässt sich davon nicht beirren. Eine Woche nach der BGH-Entscheidung ist fluege.de bei alter Praxis geblieben. Unister prüft nun eine Verfassungsklage. Den BGH-Beschluss müsste Unister dennoch umsetzen. Wenn nicht, drohen Ordnungsgelder von 250 000 Euro.

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