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Unternehmenskontrolleure: Für Aufsichtsräte brechen härtere Zeiten an

von Julia Leendertse

Wegschauen, Weghören und Wegdösen gilt nicht mehr. Neue Gesetze und die Rechtsprechung nehmen Aufsichtsräte verstärkt in die Pflicht. Wer das nicht beachtet, muss zahlen.

Herbert Pfennig, Sprecher des Vorstands Deutsche Apotheker- und Ärztebank Quelle: PR
Herbert Pfennig, Sprecher des Vorstands Deutsche Apotheker- und Ärztebank Quelle: PR

Im Sommer 2009 wurde Wilhelm Osing Ehrenvorsitzender des Aufsichtsrats der Deutschen Apotheker- und Ärztebank – als Zeichen der Wertschätzung für 16 Jahre im Aufsichtsgremium des Düsseldorfer Instituts. Jetzt, eineinhalb Jahre später, droht ein halbes Dutzend Anlegeranwälte dem 77-jährigen Zahnarzt mit Schadensersatzklagen und sogar Strafanzeigen. Hintergrund: Unter Osings Ägide im Aufsichtsrat verzockte das Institut eine Milliarde Euro mit Ramschpapieren. Zahllose Anleger erlitten Verluste durch Medico-Immobilienfonds, bei denen sie die Apo-Bank angeblich nicht über die Risiken und personellen Verflechtungen von Apo-Bank-Aufsichtsrat und dem Fondsinitiator Gebau aufgeklärt haben soll.

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Osing und die Apo-Bank weisen alle Vorwürfe zurück: Vorstandschef Herbert Pfennig habe bereits Ende 2009 ein Gutachten in Auftrag gegeben, das den gesamten Aufsichtsrat von Pflichtverletzungen bei dem Investment in strukturierte Finanzpapiere freispreche. Den Aufsichtsrat in Zusammenhang mit den Rechtsstreitigkeiten in puncto Medico-Fonds in Verbindung zu bringen, dafür gäbe es keinerlei Anhaltspunkte. Der Vertrieb von Fonds sei nicht Sache des Aufsichtsrats, sondern operatives Geschäft. Pikant ist aber: Bank-Oberaufseher Osing war zugleich Chefkontrolleur der Gebau.

Komplizierte Rechtslage

"Meine Mandanten, sind nicht bereit, die Folgen der völlig überzogenen Engagements in unvertretbaren Risikopapieren zu tragen, die der Vorstand wahrscheinlich nicht verstanden hat, aber der Aufsichtsrat ganz bestimmt nicht", sagt Anwalt Claas Schmidt, der die Interessen von Ärzten vertritt, die als Genossen an der Apo-Bank beteiligt sind. Sein Kollege Peter Mattil, der Medico-Fonds-Geschädigte vertritt, denkt bereits darüber nach, Bank-Vorstand Pfennig in Regress zu nehmen, wenn dieser nicht gegen seinen ehemaligen Aufsichtsrat tätig wird.

Unabhängig davon, wie der Fall ausgeht: Der Streit ist beispielhaft für die komplizierte Rechtslage, wenn es um die Pflichten von Aufsichtsräten in deutschen Unternehmen geht. Immer öfter müssen Aufsichtsräte sich vor Gericht verantworten und Schadensersatz in Millionenhöhe fürchten, weil sie den Vorstand nicht richtig kontrollierten oder versäumten, ihn von Fehlentscheidungen abzuhalten. Ursache für die Prozesse sind häufig nicht Schludrigkeit, Vorsatz oder böser Wille, sondern Unwissen und fehlende Qualifikation. Aufsichtsräte börsennotierter Kapitalgesellschaften, aber auch die Beiräte mittelständischer Unternehmen und Verwaltungsräte von Sparkassen und Stadtwerken haben vielfach zu wenig Fachwissen, um ihrer Kontrollaufgabe gerecht zu werden. Noch weniger sind sie auf dem Laufenden, was neue Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung von ihnen verlangen. "90 Prozent aller Aufsichtsräte haben keine Ahnung, worauf sie sich einlassen", schätzt Rolf Windmöller, Aufsichtsratsexperte und Professor an der Technischen Fachhochschule Bochum.

Finanzkrise sorgt für Klagewelle gegen Aufsichtsräte

Versuchten viele Räte früher, sich mit Unwissenheit und fehlenden Informationen durch den Vorstand aus der Verantwortung zu stehlen, wird das inzwischen immer schwerer. Vor allem seit der Finanzkrise lassen sich Geschädigte nicht mehr so leicht abspeisen. Staatsanwaltschaften, Anlegeranwälte und Aktionärsschützer versuchen immer öfter, ehemalige oder noch amtierende Vorstände und deren Aufseher persönlich zur Rechenschaft zu ziehen.

Wie viele Unternehmenskontrolleure in jüngster Zeit ins Fadenkreuz von Ermittlern und Geschädigten geraten sind, lässt sich schwer abschätzen. Derzeit entfallen zwischen fünf und zehn Prozent der Schadenfälle, die Managerhaftpflichtversicherern zur Regulierung eingereicht werden, auf Aufsichtsräte, schätzen Experten. Tendenz steigend. Mit solchen Policen sichern Unternehmen Ansprüche Dritter gegen ihre Top-Manager und Organe für den Fall ab, dass die bei ihren Entscheidungen die Sorgfaltspflicht verletzt haben.

6 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 28.01.2011, 13:13 UhrAnonymer Benutzer: Helen

    Zitat:"...Ursache für die Prozesse sind häufig nicht Schludrigkeit, Vorsatz oder böser Wille, sondern Unwissen und fehlende Qualifikation...."


    Wofür werden sie dann bezahlt? Welche Existenzberechtigung haben sie? Jeder normale Mitarbeiter, der weder weiß noch kann muss gehen und wird nicht durgefüttert. Wie kommt es, dass ausgerechnet auf diesem Level durgefüttert wird was das Zeug hält?

    Vielleicht holt man sich absichtlich gerade solche Leute in die Posten, eine Art Strohpuppe, die den Stuhl füllt, damit wenigstens die Vorgaben des Gesetzgebers erfüllt werden aber der Rest machen kann was er will. Dann müssen sie aber auch den Kopf hinhalten wenn etwas schief läuft und sich nicht aus der Verantwortung davonstehlen und die Hände in Unschuld waschen. Das ist wohl der Grund warum sie bezahlt werden. Dann sollen sie das auch tun, die Nieten in Nadelstreifen

  • 23.12.2010, 07:45 UhrAnonymer Benutzer: insideout

    Es wird sich nichts ändern!!!!!!

  • 22.12.2010, 23:43 UhrAnonymer Benutzer: Helmers

    bei uns werden Aufsichtsräte und Vorstände von der Staatsanwaltschaft, wie in Stuttgart, geschützt, siehe Schefenacker-Pleite. Anleihegläubiger werden um ihr Vermögen gebracht, dank dieses Justiz in unserem Staat, wer Verbindungen erkennt, wird nicht beachtet. Das Volk muss solche Leute packen sonst rührt sich nichts mehr.

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