
HamburgDas Landgericht Hamburg hat am Freitag in erster Instanz zugunsten der Gema entschieden. Die Richter verhängten bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von im Einzelfall bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft von höchstens sechs Monaten.
Die Google-Tochter Youtube unternimmt dem Urteil zufolge nicht genug, um urheberrechtlich geschützte Lieder zu sperren.
Im übrigen wurde die Klage der Gema aber abgewiesen. Das Urteil bezog sich lediglich auf die von der Gema benannten zwölf Musikstücke und geht nach Angaben des Gerichts nicht darüber hinaus. Die Nachrichtenagentur AFP berichtete, Youtube dürfe nur sieben Musikvideos in Deutschland nicht mehr zugänglich machen, fünf Videos dürften weiter gezeigt werden.
Ob Revision einlegt wird, war zunächst unklar.
























