Jahrelang arbeiteten in Deutschland 200.000 bis 250.000 Zeitarbeiter zu Dumping-Löhnen. Die Verleihfirmen, ihre Arbeitgeber, hatten nur die Tarifverträge der Tarif-Organisation der Christlichen Gewerkschaften (CGZP) anerkannt. Seit aber das Bundesarbeitsgericht diesen Verträgen im Dezember die Grundlage entzog, können Leiharbeiter auf Lohnnachschläge hoffen – und zwar bald: In den kommenden Wochen stehen vor dem Arbeitsgericht Berlin erste Verhandlungen an. Experten erwarten, dass die Urteile zugunsten der Arbeitnehmer ausfallen.
Forderungen von 200 Millionen
Holger Thieß, Arbeitsrechtler in Hamburg und aktiv auf dem Gebiet, glaubt, dass sich nach ersten positiven Urteilen „eine Klagewelle“ aufbaut. „Wird bekannt, dass Anspruchsteller Erfolg haben, steigt die Zahl der Anträge um das Fünf- bis Zehnfache“, schätzt der Jurist. Bisher haben laut Thieß 4000 Leiharbeiter Nachforderungen gestellt – im Schnitt von 5000 Euro. Die Gesamtsumme der Forderungen werde von aktuell 20 Millionen auf 200 Millionen Euro steigen, prognostiziert der Anwalt. Nachschläge für Jobs ab 2008 sind bis Ende 2011 möglich. Eine Mitteilung an den Ex-Arbeitgeber unterbricht die Verjährungsfrist. Anspruch haben Leiharbeiter auf die Differenz zwischen ihrem erhaltenen Entgelt und den Löhnen der Betriebe, an die sie ausgeliehen wurden.













