Zeitarbeit Leiharbeit wie in der Fußball-Bundesliga

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Atlas-Copco-Chef Schoene

Die Rechtsgrundlage für die Regelung liegt im AÜG. Nach Paragraf 1 Absatz 3 Ziffer 1 bedarf es keiner Erlaubnis zum gewerblichen Arbeitnehmerverleih, wenn Arbeitnehmerüberlassung zur Vermeidung von Kurzarbeit oder Entlassung zwischen zwei Unternehmen desselben Wirtschaftszweiges auf der Grundlage eines für beide geltenden Tarifvertrages erfolgt. Der Betriebsrat muss dem Personalaustausch zustimmen. Der Arbeitnehmer selber allerdings kann laut NRW-Krisentarifvertrag zum Einsatz im fremden Betrieb sogar verpflichtet werden, sofern er nicht älter als 55 Jahre ist oder seinem Stammbetrieb mehr als 25 Jahre angehört. Höhere Fahrtkosten werden ausgeglichen. Metall-Gewerkschafter Burkhard: „Ein weiter entfernter Arbeitsplatz ist besser als der komplette Wegfall der Stelle oder Lohneinbußen.“

Die Verantwortlichen in den Unternehmen setzen einige Hoffnung in das Modell. „Jetzt kommt es darauf an“, sagt Personalchef Hans-Georg Klaus von Atlas Copco Construction Tools, „dass ein Netzwerk entsteht, damit Angebot und Nachfrage auch zusammenkommen.“ Die Kontakte zwischen den Unternehmen vermitteln die jeweiligen Arbeitgeberverbände. Gut möglich, dass etwa Arbeitskräfte vorübergehend von Bochumer in Dortmunder Betriebe wechseln, weil dort weniger Unternehmen am Automobilbau ausgerichtet sind. Bisher haben sechs Betriebe Interesse am Personalaustausch angemeldet.

Branchenübergreifender Austausch gewünscht

Die Arbeitgeberverbände an der Ruhr schätzen vorsichtig, dass sie so in diesem Jahr 150 bis 200 Jobs retten können. Doch es könnten viel mehr sein, würde die Idee auf andere Großregionen und auf andere Branchen übertragen. „Warum macht das nicht auch das Hotel- und Gaststättengewerbe?“, fragt Cantec-Chef Rolf Geide. Er wünscht sich sogar einen branchenübergreifenden Austausch. Dafür allerdings müsste der Gesetzgeber das AÜG ändern.

Missbrauchsmöglichkeiten wie beim Drogerieriesen Schlecker, der Stammkräfte als Leiharbeiter für weniger Geld neu anheuerte, gibt es keine. Beim Personalaustausch von Betrieb zu Betrieb werden weder Löhne gedrückt noch Tarifverträge umgangen. Es gibt auch keinen rein finanziellen Anreiz, Mitarbeiter von Betrieb zu Betrieb zu schicken.

Eine Grenze sieht Atlas-Copco-Chef Schoene: „Einem direkten Wettbewerber würde ich keine Fachkräfte ausleihen – da gilt es, Betriebsgeheimnisse zu wahren.“ Wer will schon Konkurrenten mit den eigenen Leuten zum Erfolg verhelfen?

Das könnte Bayern München passieren. Beim aktuellen Hauptgegner und Bundesliga-Tabellenführer Bayer Leverkusen ist Toni Kroos einer der Leistungsträger. Der Mittelfeldspieler kickt wie einst Hummels in Dortmund als Bayern-Leihgabe für die Werkself. Im Rückrundenspiel am 10. April in Leverkusen kann er seinem Stammverein den Weg zur Meisterschaft verbauen.

Vereinsboss Rummenigge hat schon klargestellt: Der verliehene Jungstar wird – obwohl die Leverkusener Kroos gerne behalten würden – in der nächsten Saison wieder für die Bayern antreten.

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