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Zeitarbeit: Manpower muss Sozialbeiträge nachzahlen

von Harald Schumacher

Unter den mindestens 1400 Zeitarbeitsfirmen, die wegen illegaler Tarifverträge mit christlichen Gewerkschaften für die Jahre 2006 bis 2009 Sozialbeiträge nachzahlen müssen, sind drei führende Unternehmen der Branche: Manpower, USG People Germany und Trenkwalder Personaldienste.

Alle drei haben insgesamt Tausende Leiharbeitskräfte zu Löhnen weit unter den übrigen Tarifbestimmungen beschäftigt und dadurch der gesetzlichen Sozialversicherung Beiträge sowie den Mitarbeitern Lohn vorenthalten.

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Manpower, in Deutschland die Nummer drei und Mitglied im bisherigen Bundesverband Zeitarbeit (BZA), unterlief die Tarifverträge des eigenen Verbandes mit den DGB-Gewerkschaften, indem das Unternehmen über seine Tochter Manpower Managed Services bis 2009 rund 400 Mitarbeiter nach Tarifen der christlichen Gewerkschaften bezahlte.

USG People, mit 273 Millionen Euro Umsatz 2010 Deutschlands achtgrößter Arbeitskräfteverleiher, ist durch die Übernahme der Zeitarbeitssparte des Konkurrenten Allgeier im Jahr 2008 von den Nachzahlungen betroffen. Allgeier beschäftigte einen großen Teil seiner 8500 Mitarbeiter zu Tarifbedingungen der christlichen Gewerkschaften. Trenkwalder, die Nummer 13 der Branche, wo Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt von 2007 bis 2009 dem Aufsichtsrat zweier Münchner Töchter des österreichischen Unternehmens vorsaß, nutzte bis 2009 die christlichen Tarifverträge. Die Höhe der Nachzahlungen beziffert USG People Germany gegenüber der WirtschaftsWoche auf bis zu 40 Millionen Euro. Manpower und Trenkwalder wollten sich auf Anfrage nicht äußern.

Das Bundesarbeitsgericht hatte der Tarifgemeinschaft der christlichen Gewerkschaften, CGZP im Dezember 2010 die Tariffähigkeit aberkannt. Dadurch verloren die einschlägigen Tarifverträge ihre Gültigkeit, weshalb nun Leiharbeitskräfte und Sozialversicherungen Anspruch auf die Differenz zu höher dotierten Tarifverträgen haben. Experten rechnen mit Nachzahlungen von insgesamt zwei bis drei Milliarden Euro.

8 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 20.09.2011, 18:23 UhrJana Scheerschmidt

    Trotz aller negativen " Schlagzeilen" vermitteln die Arbeitsagenturen weiter an die Zeitarbeitsfirmen ,wie "Manpower",den Arbeitslosen wird der bewerbungszwang auferlegt,obwohl diese Firmen soviel " DRECK AM STECKEN" haben. Die Arbeitsagenturen müßten zumindest prüfen,an welche Firmen Sie hier vermitteln wollen. Hauptsache es werden Vermittlungsvorschläge abgestellt,was dem bewerber dann erwartet ist der Agentur egal!bewerben sich die die Arbeitslosen nicht,drohen Sanktionen,also muß sich bei jeder noch so negativen Firma beworben werden!Es ist äußerste VORSiCHT geboten,jede Vermittlung an Zeitarbeitsfirmen,sollte erst geprüft werden,vorallem die Zahlungsmoral und Tarifzahlungsregelung!Es ist so,daß in den Vermittlungsvorschlägen "Tarifzahlung" zwar angegeben ist,aber es handelt sich hier um die Tarifzahlung der Zeitarbeitsfirmen,nicht der Tarife der Firmen,wo man eingesetzt wird! besteht auf das GLEiCHSTELLUNGSGESTZ,welches beinhaltet,daß der Arbeiter der Zeitarbeitsfirma für selbige Arbeit-selbigen Lohn,wie Festangestellte erhalten!Vorsicht vor Zeitarbeitsfirmen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  • 21.06.2011, 13:12 UhrMK

    Anhand welcher Kriterien wurde denn festgestellt, das Manpower unter den Top 3 der Personaldienstleister gehört und Trenkwalder an Stelle 13 steht?

    Gibt es dazu eine branchenbekannte Übersicht oder Aufstellung? Wenn ja, wo kann man denn diese finden?

    Danke im Voraus!

  • 31.05.2011, 14:04 UhrJens Schmidt

    Doch, die Tarifunfähigkeit wurde sehr wohl rückwirkend festgestellt und zwar hier:
    http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&Datum=2010-12&nr=15001&pos=7&anz=16#druck
    "38 bb) Streitgegenstand des Verfahrens - 63 bV 9415/08 - ist die Tariffähigkeit der CGZP bei Abschluss des „Entgelttarifvertrags West“ mit der Tarifgemeinschaft für Zeitarbeitsunternehmen in der bVD am 22. Juli 2003... Der Streitgegenstand des Verfahrens - 63 bV 9415/08 - ist daher auf eine vergangenheitsbezogene Feststellung über die Tariffähigkeit der CGZP beschränkt."
    und es wurde im Sinne von Verdi und dem Land entschieden

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