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Zeitarbeit: Sozialbeitrags-Nachforderungen treffen die Richtigen

von Harald Schumacher

Das Bundesarbeitsgericht macht den Weg frei für Nachforderungen der Renten- und Sozialkassen gegenüber Zeitarbeitsunternehmen, die seit 2003 Dumping-Tarifverträge angewandt haben. Pleiten dadurch mag es geben, erhöhte Arbeitslosigkeit aber nicht.

Jobsuchende beim Tag der Quelle: dpa
Jobsuchende beim Tag der Zeitarbeit in einer Agentur für Arbeit Quelle: dpa

Die Zeitarbeitsbranche kann um die milliardenschweren Nachforderungen der Sozialversicherungen kaum noch herum kommen. Die Juristen sind sich weitgehend einig: Die heute vorgelegte schriftliche Begründung  des BAG-Beschluss, das am 14. Dezember erging und wichtige Fragen bis jetzt offen ließ, lässt keinen Zweifel zu: Der CGZP fehlte seit ihrer Gründung 2003 die Tariffähigkeit. Rechtsanwalt Thomas Hoffmann von der Kanzlei Noerr, der mehrere Zeitarbeitsunternehmen mit CGZP-Vergangenheit berät, sagt: „Die schriftliche Begründung des Beschlusses hat zwar nicht allerletzte Klarheit gebracht. Aber ich kann mir leider kaum vorstellen, dass eine untere Instanz nun sagt, das Urteil gegen die CGZP gelte nicht rückwirkend.“

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Ein Einziger von insgesamt 113 durchnummerierten Absätzen der BAG-Begründung steht dieser Interpretation entgegen. In Absatz 63 heißt es: „Die gegenwartsbezogenen Feststellungsanträge sind begründet.“ Das Wort "gegenwartsbezogen" wirft die Frage auf, wasx für die Vergangenheit gilt. Doch auch daraus können die CGZP-Nutzer kaum Hoffnung schöpfen, meint Hoffmann: „Die Aussage wird vom BAG ja überhaupt nicht mit inhaltlichen Argumenten gefüllt.“

Manche Unternehmen hoffen noch, ihnen werde Vertrauensschutz gewährt – als hätten sie nicht ahnen können, dass sie Tarifverträge ohne stabile Rechtsgrundlage nutzten. Doch dagegen spricht juristisch, so Hoffmann, dass es „in diesen Dingen keinen Vertrauensschutz gibt“, Und inhaltlich spricht dagegen, dass die Unternehmen mit CGZP-Tarifverträgen bewusst andere geltende Tarifverträge mit höheren Löhnen umgehen wollten. Genau diesem Zweck diente die CGZP von Anfang an. Die Nachforderungen der Sozialkassen treffen also überwiegend nicht Unschuldige.

Was bedeutet das konkret? Bis zu 1600 Zeitarbeitsunternehmen, die überwiegend im Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) organisiert waren und Dumping-Tarifverträge der CGZP angewandt hatten, müssen ihre damaligen Mitarbeiter nun nachträglich behandeln, als hätten für sie die Tarifverträge der entleihenden Unternehmen gegolten. Die Personalverleiher werden für die früheren Beschäftigten rückwirkend für vier Jahre nachträglich höhere Beiträge zu Renten-und Krankenkassen und Berufsgenossenschaften und für die Arbeitslosenversicherung abführen müssen. Auf zwei Milliarden Euro und mehr schätzen Experten die Sozialbeitrags-Nachforderungen. Der AMP warnte vor einer Pleitewelle tausender von Unternehmen. Schätzungsweise sind von den 1600 Unternehmen, denen Nachforderungen ins Haus stehen, 800 dadurch in der Existenz bedroht.

Das klingt zunächst dramatisch. Doch um eine Pleitewelle mit nachfolgender Massenarbeitslosigkeit geht es dabei sicher nicht. Zum einen können Leiharbeiter viel leichter als die Beschäftigten anderer Branchen gleich bei der Konkurrenz anheuern. Die wartet nur darauf, denn die Zeitarbeitsbranche sucht zum Teil händeringend Personal, insbesondere mit Qualifikationen. Eine Pleite schreckt auch viele Chefs kleiner Zeitarbeitsunternehmen kaum. Sie machen den alten Laden dicht und eröffnen auf der anderen Straßenseite eine neue Firma. Das Problem dabei: ihre Kunden werden nicht begeistert sein. Denn sofern die Zeitarbeitsunternehmen mit CGZP-Vergangenheit nicht mehr existieren, müssten die Sozialkassen die entsprechenden Forderungen bei deren Kunden eintreiben, also bei den damals entleihenden Unternehmen.

16 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 11.03.2011, 21:38 UhrAnonymer Benutzer: Fishermann

    Dumm ist, wer dummes tut... - oder schreibt!

    Anders kann man diesen bericht nicht kommentieren. Wobei noch schlimmer sind diese fettbäuchigen Kommentarschreiber gemäß der "Proletarier-aller-Länder-vereinigt-Euch-Mentalität". ich möchte die gerne sehen, wenn es plötzlich keine Zeitarbeitsunternehmen mehr geben würde - glauben Sie wirklich ernsthaft das diese Menschen 1:1 in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden???? Achja und den Weihnachtsmann gibt es auch noch...

  • 02.03.2011, 19:39 UhrAnonymer Benutzer: A. Schumacher

    "Es trifft die Richtigen" ist schon eine erstaunliche Überschrift für eine Wirtschaftszeitschrift. Unternehmen werden per se kriminalisiert, ohne im Einzelnen betrachtet zu werden. Selbst bei drohender Arbeitslosigkeit sind Zeitarbeitnehmer wohl nur Arbeitslose zweiter Klasse? Woher kommt diese Häme? Wie wurde noch gegreint, als in berlin das Quelle-Callcenter geschlossen wurde. Durch Rot-Rot subventioniert und trotzdem mit Einstiegsgehältern von 6,50 Euro. irgendwann trifft es wirklich die Richtigen. Vielleicht sind Servicegesellschaften, die an sich selbst verleihen überhaupt keine Zeitarbeit? Es käme auf eine Klage an.

  • 02.03.2011, 12:11 UhrAnonymer Benutzer: Liebero

    Als Kanzler Schröder den Deutschen das Recht auf Faulheit absprach und die Zeitarbeit stark gefördert wurde, haben alle genickt. Hauptsache die Arbeitslosigkeit (Man erinnere sich mal an die Zahl 5 Mio. !) würde sinken. Nun im Nachgang die Unternehmen zu bestrafen und etwa im Namen der "armen unterbezahlten Zeitarbeiter" (ironie AUS) gegen die Unternehmen zu agieren, wäre aus Arbeitnehmersicht ja noch verständlich - ohne es akzeptabel finden zu müssen. Doch dass der Staat selbst unter dem Deckmäntelchen entgangenener Sozialabgaben rückwirkend gegen die Zeitarbeitsunternehmen vorgeht, ist doch das eigentlich Dramatische. Das sind ja Zustände wie in einer bananenrepublik, wenn sich niemand mehr auf bestehende Rechtgrundlagen berufen kann ohne befürchten zu müssen, für etliche Jahre rückwirkend zur Kasse gebeten zu werden. Doch da es gegen ungeliebte Arbeitgeber geht, wird dies im linksökologischen Verteilungsumfeld natürlich begrüßt, denn alles, was der Staat den Unternehmen und bürger abpresst, kann an die o.g. Klienten verteilt werden. Mir allerdings graut vor dem Gedanken, daß bei einem solchen Spiel auch mal der Steuerbürger und sozialversicherungspflichtig beschäftigte zur Kasse gebeten wird. Doch halt : Haben wir ja längst ! bei den seinerzeit steuerlich geförderten Filmförderungsfonds fiel dem Fiskus ja auch erst viele Jahre später ein, daß die Anleger nun doch keine Steuern sparen sollen. bleibt nur zu hoffen, daß Maßnahmen dieser Art nicht auch mal durch unsere staatlich kontrollierten Krankenversicherungen daherkommen und jeden zwangsversicherten bürger direkt betreffen. Das wäre doch mal was !

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