Ex-Vorstände Hultzsch und Klinkhammer waren informiert Neue Affäre: Telekom hörte Telefonkunden ab

Die Deutsche Telekom räumt nach der bekannt gewordenen Ausspionierung von Journalisten und eines Aufsichtrats einen neuen Abhörskandal ein. Wie aus vertraulichen Protokollen, Aufzeichnungen und Briefen hervorgeht, die der WirtschaftsWoche sowie dem ZDF vorliegen, hat das Unternehmen vom 12. bis 16. Dezember 1996 insgesamt rund 120 Telefongespräche von Telefonkunden überwacht - ohne Einschaltung der Staatsanwaltschaft und ohne richterliche Anordnung.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Hans Dieter Winkhaus, damaliger Telekom-Aufsichtsratschef, Ex-Telekomchef Ron Sommer und Manfred Overhaus, Staatssekretär im Finanzministerium (v. l. n. r.) beim Börsengang der T-Aktie. Zur Abhöraktion im Dezember 1996 wollte Sommer keine Stellung nehmen Quelle: rtr

Den Unterlagen zufolge hatte der damalige Telekom-Vorstand Technische Dienste, Hagen Hultzsch, die Abhöraktion genehmigt. Als interner Streit über die Rechtmäßigkeit und den weiteren Umgang mit der rechtlich umstrittenen Aktion entbrannte, versuchte der damalige Vorstand Personal und Recht, Heinz Klinkhammer, den Aufzeichnungen zufolge die Angelegenheit zu vertuschen. Inwieweit der damalige Telekom-Vorstandsvorsitzende Ron Sommer an der Abhörmaßnahme beteiligt war oder davon wusste, geht aus den Unterlagen nicht hervor.

Die Telekom bestätigte gegenüber der WirtschaftsWoche und dem ZDF die Überwachungsaktion aus dem Jahr 1996. „Angesichts eines nach damaliger Einschätzung unmittelbar drohenden schwersten Eingriffs in die Rechnersysteme der Telekom hielt man wegen der besonderen Eilbedürftigkeit eigene Maßnahmen zur Gefahrenabwehr für unerlässlich“, heißt es in einer Stellungnahme. Die Telekom erklärte weiter, es habe nach heutiger Kenntnis keinen Mitschnitt von Gesprächsinhalten oder illegale Datenerfassung gegeben.

Auslöser für die Abhöraktion mit dem Tarnnamen "Bunny" waren mutmaßliche Angriffe von Hackern auf die Computer der Telekom. Um die Verdächtigen ausfindig zu machen, gab Telekom-Vorstand Hultzsch, so die internen Papiere, grünes Licht, die „Telefon-Anschlüsse auf Überwachung zu legen“. Die Entscheidung fiel auf einer Krisensitzung in der Telekom-Zentrale in Bonn am Abend des 11. Dezember 1996. Zuvor hatte der Chefjustitiar der Telekom die Maßnahme mit Verweis auf den sogenannten Notwehr-Paragraphen im Strafgesetzbuch gerechtfertigt, um unabsehbaren Schaden vom Telefon- und Datennetz der Telekom abzuwenden.

Nach den internen Dokumenten startete die Abhöraktion am 13. Dezember 1996. An diesem Tag schaltete sich die Telekom den vorliegenden Unterlagen zufolge auf Telefonnummern im Rheinland auf, die insgesamt drei verdächtigen Personen zugeordnet waren. Bei den Maßnahmen, die bis zum 16. Dezember 17.29 Uhr liefen, wurden internen Protokollen zufolge insgesamt rund 120 Anrufe erfasst. Die Leitungen seien – so heißt es in einem als „streng vertraulich“ eingestuften Vermerk der Telekom – der externen Dienstleistungsfirma Reuter in Haiger in Hessen „zugeführt“ worden.

"Rechtswidrige Maßnahmen"

Nach dem Ende der Operation entbrannte in der Konzernzentrale Anfang 1997 ein Streit um die Rechtmäßigkeit. Einige Experten des Unternehmens hielten sie für einen schweren Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz und warnten, bei Bekanntwerden müsse die Telekom im Extremfall sogar den Verlust ihrer Lizenz befürchten. Der Konzern sei in jedem Fall verpflichtet, die Aufsichtsbehörden und die Betroffenen über die Abhöraktion zu informieren. Der andere Teil des Managements, allen voran der damalige Telekom-Vorstand Klinkhammer, plädierte jedoch allem Anschein nach dafür, den Vorfall unter der Decke zu halten. Dieser Verdacht ergibt sich aus dem Protokoll einer internen Besprechung mit Klinkhammer am 21. März 1997, das ein Sitzungsteilnehmer anfertigte. Demnach habe Klinkhammer empfohlen, lieber „gutes Wetter“ bei Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei zu machen und sie von einer „guten und verlässlichen Zusammenarbeit überzeugen“. Dann werde auch „nichts herauskommen, weil keiner etwas ahne“.

Im Juni 1997 erfuhr dann doch das damalige Bundesministerium für Post und Telekommunikation unter dem damaligen Minister Wolfgang Bötsch (CSU) von den Abhörmaßnahmen. In einem Schreiben des damals zuständigen Staatssekretärs Gerhard Pfeffermann an den damaligen Telekom-Chef Sommer heißt es: „Ich halte das Vorgehen in Ihrem Unternehmen daher für strafrechtlich in hohem Maße bedenklich.“ Das Ministerium kam zu dem Schluss, dass die Maßnahmen rechtswidrig waren. Außer dieser Rüge blieb die Aktion aber offenbar folgenlos. Zu Details wollte die Telekom nicht Stellung nehmen.

Der ehemalige Vorstand für Technische Dienste, Hultzsch, konnte sich gegenüber der WirtschaftsWoche an Details des Vorgangs nicht mehr erinnern. Andere Beteiligte – insbesondere der damalige Personalvorstand Klinkhammer sowie Ex-Telekom-Chef Sommer - waren zu einer Stellungnahme nicht zu erreichen. Auch Minister Bötsch konnte sich an den Vorgang gegenüber der WirtschaftsWoche nicht mehr erinnern. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kündigte gegenüber der WirschaftsWoche an, die bisherige Aufzeichnungspraxis der Telekom bei der Telefonüberwachung genauer zu untersuchen. „Meine Mitarbeiter werden in der nächsten Zeit prüfen, wie protokolliert wird, wer Zugriff auf die Protokolle hat und wie diese Protokolle ausgewertet werden.“

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%