Eingeschränkte Ermittlungen Raubkopien: Staatsanwaltschaft oft machtlos

Die Justiz bekommt das Problem mit Internet-Raubkopierern nicht in den Griff: "Wir müssen einer Person nachweisen, dass sie der Täter war. Und das können wir nicht", sagte der Düsseldorfer Generalstaatsanwalt Gregor Steinforth, zuständig für die Staatsanwaltschaften Düsseldorf, Duisburg, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach und Wuppertal, im Gespräch mit der WirtschaftsWoche.

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Raubkopien wandern in den Quelle: dpa

Aussichtslos sei die Lage vor allem in Familienhaushalten. "Solange niemand in der Familie ein Geständnis ablegt, sind wir in der Regel machtlos, und die Untersuchung ist beendet." Obwohl der Unterhaltungsindustrie jedes Jahr Schäden in Milliardenhöhe entstehen, wie aktuell auf der Musikmesse Popkomm zum wiederholten Mal beklagt, haben Raubkopierer deshalb wenig zu befürchten - es sei denn, sie kopieren für gewerbliche Zwecke. "Jedenfalls in Alltagsfällen rechtfertigt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz keine ausufernden Ermittlungen, auch nicht die monatelange Sicherstellung von Computern", sagt Steinforth.

Im Sommer hatten sich er und zwei weitere Generalstaatsanwälte in Nordrhein-Westfalen auf einen Grenzwert geeinigt. Bietet ein Raubkopierer weniger als 3000 Musiktitel im Internet an, wird gegen ihn im Regelfall nicht mehr ermittelt. Die Rechteinhaber zeigten sich wenig begeistert, berichtet Steinforth: "Es gab sogar eine Strafanzeige gegen Bedienstete einer Staatsanwaltschaft in meinem Bezirk. Sie wurden der Strafvereitelung und Rechtsbeugung bezichtigt - weil sie nichts getan haben. Wir haben die Vorwürfe als völlig haltlos zurückgewiesen."

Doch der Unterhaltungsindustrie gehe es ohnehin nicht um strafrechtliche Verfolgung, sondern um die Namen hinter den IP-Adressen, "damit sie zivilrechtlich Unterlassung und Schadenersatz verlangen können." Aber selbst diese Auskünfte, so der Generalstaatsanwalt, "dürfen wir den Anzeigenerstattern aufgrund verschiedener, jüngst ergangener gerichtlicher Entscheidungen nur noch unter sehr engen Voraussetzungen geben".

Steinforth sieht das Manko vor allem beim Gesetzgeber: "Er könnte das Zivilrecht dahingehend ändern, dass jeder Betroffene, der darlegt, dass eines seiner Werke im Internet aufgetaucht ist, sofort mit oder ohne Richter einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Provider bekommt." Derzeit muss hier dem Raubkopierer vor einem Zivilrichter ein geschäftlicher Hintergrund nachgewiesen werden.

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