Im vergangenen Jahr habe es 1675 Verfahren gegeben nach 2242 im Jahr zuvor, sagte der Präsident des Bundeskartellamts, Bernhard Heitzer, bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichtes der Behörde in Bonn.
Heitzer rechnet damit, dass die Zahl der anzumeldenden Verfahren weiter zurückgeht. Neben den Auswirkungen durch die Krise liege dies auch an der geänderten Gesetzeslage. Demnach müssen insbesondere im Ausland realisierte Fusionen, die sich nur geringfügig auf den deutschen Markt auswirken, nicht mehr beim Bundeskartellamt angemeldet werden.
Die Neigung zur Bildung von Kartellen, warnt die Behörde, ist gestiegen. Gesunken ist jedoch die Zahlungsfähigkeit jener Unternehmen, die vom Kartellamt abgestraft wurden.
Und noch etwas bereitet den Wettbewerbshütern Sorge: In letzter Zeit nehmen die Forderungen nach Ausnahmen vom Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu.
Die Schar der Ausnahmen-Befürworter wächst: Von Pressefusionen, Fußball-Zentralvermarktung, Milchpreisen bis hin zu Krankenhausmärkten. „Mit größter Zurückhaltung“ registriert das Bundeskartellamt solche Versuche, heißt es etwas umständlich im Jahresbericht der Behörde.
Strom- und Gaspreise im Visier
Besonders ins Visier genommen hat die Behörde in den vergangenen zwei Jahren die Gasversorger: Wegen „missbräuchlich überhöhter Gaspreise“ leitete das Kartellamt gegen eine Vielzahl von Versorgern Verfahren ein. Ende 2008 einigte sich das Kartellamt mit seinen Widersachern. Dabei verhängte die Behörde aber keine Bußgelder, sondern fand einen anderen Weg: 29 Gasversorger zahlen insgesamt 127 Millionen Euro an ihre Kunden zurück - in Form von Gutschriften, Preissenkungen oder Verschiebung von geplanten Preiserhöhungen.
Das Amt machte zunehmend Gebrauch von ihrer neuesten Waffe gegen die Macht der Kartelle: Der sogenannten Sektoruntersuchung. Dabei kann das Kartellamt Untersuchungen ganzer Branchen einleiten, wenn starre Preise Hinweise auf mögliche Wettbewerbsverzerrungen geben.