Käuferschutz bei PayPal Entmachtung des Bezahldienstes - was sich für Sie als Kunden nun ändert
Gerichtlich ist entschieden worden, dass Verkäufer die Oberhand behalten –nicht Paypal. So droht dem Kunden bei unrechtmäßiger Inanspruchnahme vom Käuferschutz des Bezahldienstes ein Gerichtsverfahren.
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