„Wal von London“ Finanzaufsicht ging bei Nennung von Schuldigen zu weit

Ex-JPMorgan-Manager Macris wurde im „Wal von London“-Prozess zwar nicht namentlich als Schuldiger genannt. Durch eine Formulierung sei er aber identifizierbar gewesen. Laut Gericht ging die Finanzaufsicht damit zu weit.

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Die Finanzmarktaffäre bei JP Morgan hat weitere juristische Folgen. Quelle: AFP

London Die britische Finanzaufsicht FCA hat sich einem Gericht zufolge bei der Nennung von Schuldigen in dem als „Wal von London“ bekannt gewordenen Handelsskandals zu weit vorgewagt. Achilles Macris, ein ehemaliger Manager der Bank JPMorgan, setzte sich am Dienstag vor einem Londoner Berufungsgericht mit einer entsprechenden Klage durch.

Die Richter erklärten, obwohl die FCA in einem Papier Macris nicht direkt beim Namen genannt habe, sei er doch durch die von der Aufsicht gewählte Formulierung eindeutig identifizierbar gewesen. Der Manager hatte geklagt, er sei dadurch vorverurteilt worden und habe keine Möglichkeit zur Widerlegung von Vorwürfen gehabt. Die FCA ließ am Dienstag zunächst offen, ob sie Berufung gegen das Urteil einlegt.

Der Prozess wurde von anderen Banken mit Spannung verfolgt. Nach dem heutigen Richterspruch kann es sein, dass die Aufsicht ihre Stellungnahmen zu Vorwürfen künftig zurückhaltender formulieren muss.

In dem Skandal hatte der JPMorgan-Händler Bruno Iksil 2012 bei riskanten Derivate-Geschäften 6,2 Milliarden Dollar Verlust angehäuft. Wegen dieses massiven Umfangs wurde der Fall als „Wal von London“ bekannt. Die Finanzaufseher hatten JPMorgan anschließend zu laxe Risikokontrollen vorgeworfen und das Geldhaus mit einer hohen Strafe belegt. Dem Manager Macris unterstand der Bereich, in dem Iksil arbeitete.

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