Wirtschaftslexikon

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Akkreditiv

Auch: Letter of credit. Ein Akkreditiv ist ein vom Grundgeschäft losgelöstes, abstraktes Schuldversprechen. Ein Kreditinstitut bestätigt dem Verkäufer als Begünstigtem schriftlich, einen bestimmten Betrag in der vereinbarten Währung zu bezahlen, falls der Begünstigte akkreditivkonforme Dokumente innerhalb der vorgeschriebenen Fristen einreicht. Das Akkreditiv gibt ihm somit die Sicherheit der Zahlung des ihm zustehenden Betrages für den Fall, dass der Käufer nicht zahlen kann oder will. Das Kreditinstitut des Käufers eröffnet das Akkreditiv auf dessen Antrag nach entsprechender Bonitätsprüfung. Danach teilt es dem Verkäufer von der Eröffnung des Akkreditivs mit und gibt ihm daraufhin die Möglichkeit zur Vorlage der entsprechenden Dokumente. Je nach Art der Bedingungen unterscheidet man zwischen Barakkreditiv und Dokumentenakkreditiv.

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