Wirtschaftslexikon

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Haushalt

Zu unterscheiden sind zwei Typen von Haushalten: Privater Haushalt: Bezeichnung einer Wirtschaftseinheit. Handelt es sich um mehrere Personen, die gemeinschaftlich wirtschaften, spricht man von Mehrpersonenhaushalt. Handelt es sich nur um eine einzelne Person, die alleine wohnt und wirtschaftet, ist es ein Einpersonenhaushalt. Auch private Organisationen ohne Erwerbscharakter gelten als private Haushalte. Öffentlicher Haushalt: Zentrales gesellschafts- und finanzwirtschaftliches Instrument. Er bezieht sich auf die Aufstellung über die Einnahmen und Ausgaben einer öffentlichen Körperschaft. Das Ergebnis ist ein Haushaltsplan, den jeweils der Bund, die Bundesländer und die Gemeinden aufstellen. Ein Haushalt wird als verfassungskonform bezeichnet, wenn die Neuverschuldung nicht höher ist als die Summe aller Investitionen.

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