Wirtschaftslexikon

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Imparitätsprinzip

Das Imparitätsprinzip ist im deutschen Bilanzrecht neben dem Realisationsprinzip eine der Konkretisierungen des Vorsichtsprinzips. Verluste müssen bereits dann ausgewiesen werden, wenn sie zu erwarten sind. "Um dem für die Bilanzierung nach deutschem HGB maßgeblichen Gläubigerschutzgedanken gerecht zu werden, sollen Verluste antizipiert werden, sie sollen also so früh wie möglich als Aufwand den Gewinn des Unternehmens mindern, um zu hohe Gewinnausschüttungen zu vermeiden. ""Es soll sichergestellt werden, dass genug finanzielle Mittel im Unternehmen verbleiben, dass die absehbaren Verluste verkraftet werden können."" Durch das Nebeneinander von Realisationsprinzip und Imparitätsprinzip kommt es zu einer gewollten ""Ungleichbehandlung von Gewinnen und Verlusten""."

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