Wirtschaftslexikon

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Patent

Lateinische Bezeichnung für offen darliegend. Das Patent ist ein erteiltes gewerbliches Schutzrecht für eine Erfindung. Patentinhaber mit diesem Schutzrecht sind berechtigt, anderen die Benutzung der Erfindung zu untersagen. Patente werden nur für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Die Erfindung ist in der Patentanmeldung so zu offenbaren, dass ein Fachmann sie ausführen kann. Ein Patent wird für maximal 20 Jahre erteilt, im Gegenzug muss der Erfinder seine Erfindung, in einer Patentschrift, offenlegen.

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