Zucker-Kartell Vivil startet Pilotprozess gegen Südzucker

Der Prozess zwischen dem Bonbonhersteller Vivil und Südzucker wegen Preisabsprachen im Zuckerkartell ist ein Novum. Als erstes Unternehmen fordert Vivil Schadensersatz – es dürfte nicht die letzte Klage sein.

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Der Rechtsstreit zwischen Südzucker und dem Bonbon-Hersteller Vivil geht weiter. Quelle: dpa

Mannheim Vor dem Landgericht Mannheim hat der erste Schadensersatzprozess gegen einen Zuckerkartellanten begonnen. Der Pfefferminzbonbon-Hersteller Vivil verklagt Südzucker auf Schadensersatz in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro. Die Vivil-Klage ist für die gesamte Lebensmittelindustrie vor allem deshalb spannend, weil erstmals ein vom Zuckerkartell geschädigtes Unternehmen Schadensersatz verlangt. Die beiden Wettbewerber Pfeifer & Langen und Nordzucker sind in dem Vivil-Verfahren als Streithelfer indirekt beteiligt.

Die Verhandlung selbst hatte nur eine knappe Stunde gedauert, aber einige wichtige Fragen kamen bereits zur Sprache. So debattieren die beiden Parteien darüber, wie sich das Kartell auf die Marktpreise ausgewirkt haben könnte. Vivil geht davon aus, dass Südzucker aufgrund der Absprachen rund 15 Prozent zu viel kassiert hat. Südzucker stritt das vor Gericht ab. „Südzucker ist fest davon überzeugt, dass seinen Kunden durch die vom Bundeskartellamt angemahnte Vorgehensweise kein Schaden entstanden ist“, sagte ein Sprecher des Unternehmens. Allerdings hat der Zuckerhersteller in der Bilanz Rückstellungen für Rechtsrisiken in Höhe von 123 Millionen Euro gebildet, ein großer Teil bezieht sich auf Schadensersatzklagen wegen des Zuckerkartells.

Das Gericht signalisierte, dass es die Klage für hinreichend substanziell hält. Prozessbeobachter halten eine Beweisaufnahme für wahrscheinlich. Allerdings ist unklar, ob das Gericht ein eigenes Gutachten in Auftrag geben wird. Offensichtlich gibt es auch zwei Protokolle beim Bundeskartellamt, die eine Wirkung des Kartells auf die Preise belegen. Das Problem: Bislang sind die Akten dort unter Verschluss.

Die Klage von Vivil ist nicht der einzige Fall, mit dem sich bereits Gerichte beschäftigen. Beim Landgericht Mannheim liegen zwei weitere Klagen. Nach Handelsblatt-Informationen will der Fruchtgummihersteller Katjes ebenfalls eine Entschädigung von Südzucker in Millionenhöhe. Katjes wollte sich auf Nachfrage nicht zu der Klage äußern. In Hannover verklagt außerdem Marmeladenhersteller Göbber die beiden anderen am Kartell beteiligten Unternehmen Nordzucker und Pfeifer & Langen. Auch Göbber kommentierte die Sache nicht. Etliche andere Süßwarenhersteller und Getränkeabfüller prüfen rechtliche Schritte. Der Lebensmitteleinzelhandel ist ebenfalls betroffen, weil er im Einkauf womöglich zu viel bezahlt hat.

In allen Fällen ist vor allem die Frage nach der Höhe des Schadens umstritten. Die Kartellanten machen außerdem geltend, dass Hersteller und Händler zumindest einen Teil der womöglich überhöhten Preise an die Verbraucher weitergegeben haben. Auch außerhalb der Gerichtssäle wird bereits intensiv über Schadensersatzzahlungen verhandelt.

Grundlage der Forderungen ist ein Ermittlungsverfahren des Bundeskartellamts. Die Bonner Behörde hatte festgestellt, dass Südzucker, Pfeifer & Langen und Nordzucker über viele Jahre ein Kartell gebildet und die Preise künstlich hochgetrieben haben. Für die Absprachen hatte das Amt den Unternehmen bereits eine Kartellbuße von 280 Millionen Euro aufgebrummt. Südzucker zahlte mit 195 Millionen Euro den höchsten Betrag. Vor allem Nordzucker hatte sich gegenüber dem Kartellamt offenbart und kam als Kronzeuge mit einer sehr geringen Buße davon.

Nach Angaben des Bundeskartellamts wollen inzwischen über 100 Unternehmen wegen möglicher Schäden durch das Zuckerkartell die Ermittlungsakten der Behörde einsehen. Die Kartellwächter haben bisher 15 Anträge genehmigt, doch bereits hier legen sich die Kartellanten quer: Sie haben Anträge auf eine gerichtliche Entscheidung gestellt und wollen damit verhindern, dass ihre Kunden die Akten bekommen. Zum Ärger der Kläger ziehen sich Anträge aber in die Länge und blockieren den Fortgang der Verfahren. „Bei dem dafür zuständigen Amtsgericht Bonn herrschen unsägliche Zustände“, sagt Thomas Funke, Kartellrechtler bei Osborne Clarke.

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