EZB-Direktorin Schnabel Notenbank wird Anleihekäufe fortsetzen

Die deutsche Notenbankerin will trotz des Rechtsspruchs der Karlsruher Richter an ihrem Kurs festhalten. Es gelte die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs.

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Die deutsche Notenbankdirektorin erklärte, dass die Zentralbank bereit sei, den Umfang des Corona-Notprogramms PEPP „bei Bedarf“ anzupassen. Quelle: Reuters

Die Europäische Zentralbank (EZB) wird nach Aussage der deutschen Notenbankdirektorin Isabel Schnabel trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts ihre Wertpapierkäufe fortsetzen. Dies geschehe im Einklang mit dem Mandat der EZB, sagte Schnabel der italienischen Tageszeitung „La Repubblica“ (Montag).

Schnabel machte deutlich, dass nur der Europäische Gerichtshof (EuGH) zuständig für die EZB und ihr Handeln sei. „Er entschied 2018, dass das PSPP legal ist“, sagte die Notenbankerin mit Blick auf das von Karlsruhe als teilweise verfassungswidrig eingestufte Programm PSPP (Public Sector Purchase Programme).

Zuvor hatte bereits EZB-Präsidentin Christine Lagarde deutlich gemacht, dass die EZB nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts an ihrem Kurs festhalten wird.

EZB-Direktorin Schnabel machte außerdem deutlich, dass die Zentralbank bereit sei, den Umfang des Notprogramms PEPP zur Eindämmung der Folgen der Corona-Krise „bei Bedarf“ anzupassen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte den billionenschweren Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB in der vergangenen Woche als teilweise verfassungswidrig eingestuft. Die Deutsche Bundesbank darf sich nach der Entscheidung künftig nur unter bestimmten Bedingungen an dem Kaufprogramm beteiligen. Das Urteil aus Karlsruhe zielt auf das PSPP-Programm, während das PEPP-Programm von den deutschen Verfassungsrichtern ausdrücklich ausgeklammert wurde.

Das oberste deutsche Gericht stellte sich damit erstmals gegen ein Urteil des höchsten EU-Gerichts. Die EU-Kommission hatte daran erinnert, dass Urteile des EuGH für alle Mitgliedsstaaten bindend seien.

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