Das Bundesinnenministerium (BMI) plant, im Rahmen des sogenannten IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 die Meldepflicht von Unternehmen bei Angriffen auf ihre IT-Infrastruktur zu verschärfen. „Wir wollen die Meldepflicht für erhebliche IT-Sicherheitsvorfälle auf weitere Unternehmen übertragen, möglicherweise bis in den Mittelstand hinein“, sagte Klaus Vitt, Staatssekretär im BMI, der WirtschaftsWoche. Das neue IT-Sicherheitsgesetz soll Ende 2019 verabschiedet werden.
Bislang gilt diese Pflicht für Betreiber kritischer Infrastrukturen zum Beispiel im Energie-, Transport-, Telekommunikations- und Gesundheitssektor. Sie müssen IT-Störungen beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) anzeigen. In seinem Lagebericht aus dem vergangenen Jahr nannte das BSI 34 solcher Mitteilungen seit Beginn der Meldepflicht im Juli 2015.
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