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Marco Klock von Atornix Plattform für digitale Rechtsberatung verdankt Hartz-IV-Klagen ihren Erfolg

Marco Klock, CEO von Atornix: Der Bremer digitalisiert das Verbraucherrecht mit einer Plattform, die Klagen wie Hartz-IV-Widersprüche und Anwälte zusammenbringt. Quelle: Atornix

Die Plattform Atornix bringt wenig lukrative Klagen und Anwälte zusammen. Das Business-Modell könnte das Sozialrecht revolutionieren.

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Dieser Text ist zuerst im Handelsblatt erschienen.

Es sind unspektakuläre Fälle, die den deutschen Rechtsanwälten insgesamt zu geschätzten sieben Milliarden Euro Umsatz verhelfen: Im Verbraucherrecht streiten Kunden mit Unternehmen, der Sparkasse oder dem Jobcenter. Das Bremer Start-up Atornix will von diesem Markt ein Stück abbekommen – und könnte dafür sorgen, dass künftig noch mehr Menschen klagen.

„Jedermann soll Zugang zum Recht bekommen“, sagt Gründer Marco Klock plakativ. Mit einem ungewöhnlichen Business-Modell will er künftig weitere Investoren überzeugen. Sein Unternehmen Atornix dient als Plattform zwischen potenziellem Kläger und dem Anwalt. Das Besondere an dem Modell: Atornix wächst in Symbiose mit einer eigens eingerichteten Großkanzlei für Verbraucherrecht. Beide Teile sind zwar rechtlich eigenständig, kooperieren aber eng. Atornix sammelt die Klienten ein, die Kanzlei gewährleistet die zügige Bearbeitung.

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„Im Verbraucherbereich ist das Modell ‚Kanzlei mit angeschlossenem Legal-Tech-Start-up‘ ein Exot“, sagt Dirk Hartung, Experte für Legal Tech an der Hamburger Bucerius Law School. Das Modell sei bisher eher bei digitalen Rechtsdienstleistungen für Unternehmen bekannt, etwa in den USA mit den B2B-Legal-Techs Cantilever und SixFity. Schließlich fallen in solchen Wirtschaftsverfahren deutlich höhere Honorare an als bei Verbraucherklagen.

Start mit Hartz-IV-Klagen

Entwickelt hat Klock sein auf Verbraucher gerichtetes Modell zunächst mit Hartz-IV-Klagen. Auf sein inzwischen bei Atornix integriertes Portal Hartz4Widerspruch.de stoßen Menschen über Google-Werbung. Sie können dort Daten zu ihrem Fall eingeben. Die Software ermittelt anhand der Kerndaten, wie aussichtsreich der Fall ist, und vermittelt die Klienten bundesweit an ausgewählte Anwälte.

Bei Standardverfahren ist das Risiko recht gering. Gewinnt der Hartz-IV-Bezieher das Verfahren, zahlt das Jobcenter die Prozesskosten, verliert er, bekommt der Anwalt Geld von der Prozesskostenhilfe – etwa 135 bis 150 Euro je Verfahren. Bei diesen geringen Summen müsse der Anwalt sehr effizient arbeiten, sagt Klock. Dazu sollen die Daten aus 50.000 durchgeführten eigenen Verfahren helfen, die Rechtsberatung teilautomatisiert ermöglichen sollen.

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Ähnlich geht Atornix seit 2018 auch in anderen Rechtsfeldern wie dem Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und im VW-Dieselskandal vor. Auch hier sammelt Atornix Klagewillige über eine „kostenlose Erstberatung“ im Internet ein. Dafür ist Klock eine Verbindung mit zwei befreundeten Anwälten eingegangen: Eine Etage über den Bremer Atornix-Büros haben sie die Kanzlei Rightmart eingerichtet. 15 Rechtsanwälte und weitere Mitarbeiter kümmern sich um die Fälle, die Atornix hereinholt.

Dafür nutzt die Kanzlei auch Software, die Atornix bereitstellt, und zahlt dafür Gebühren. Rechtsbearbeitung soll damit wie am Fließband möglich werden. Die Kanzlei Rightmart sei „überzeugend und sehr solide“ um das digitale Geschäft herumgebaut worden, sagt Experte Hartung. „Insbesondere das Monetarisierungsmodell im Sozialrecht hat mich überzeugt“, sagt er.

Für Anwälte entsteht eine neues Tech-Berufsbild

Atornix beschäftigt 23 Mitarbeiter und erzielt laut Klock einen Umsatz in Höhe eines niedrigen einstelligen Millionenbetrags. Der Umsatz der Kanzlei Rightmart liege allerdings drüber. Zudem reicht Rightmart Fälle an Partneranwälte weiter. „Für Anwälte entsteht ein neues Legal-Tech-Berufsbild, das interessanter ist, als es auf den ersten Blick scheint“, sagt Klock. Bislang sei es jedenfalls kein Problem, Berufsträger zu finden.

Die Doppelstruktur ergibt für den 32-jährigen Klock aus mehreren Gründen Sinn. So kann Atornix anders als eine Kanzlei bei Investoren problemlos Geld einsammeln. Schon das Startkapital in Höhe von 400.000 Euro kam aus einem Crowdfunding auf der Plattform Seedmatch. Im vergangenen Oktober stieg zudem die Rechtsschutzversicherung Auxilia in einer Series-A-Finanzierung ein.

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Das sei ein wichtiger Baustein der Digitalisierungsstrategie, teilte die Versicherung damals mit. Sie will ihre Kunden an das Portal verweisen. Und Klock will sich so als Partner der Versicherungswirtschaft positionieren, der hilft, Kosten zu senken.

Vorbild sind juristische Plattformen für Fluggastrechte

Weil Atornix keine Kanzlei ist, kann Klock das Unternehmen führen, obwohl er kein Volljurist ist. Statt die langjährige Ausbildung zu Ende zu führen, hat er sich früh selbstständig gemacht – zunächst mit einer Art Zeitarbeitsfirma für juristische Helfer, etwa Studentenjobs in Kanzleien. Wegen fehlender „Vision am Markt“ hat dieses erstes Unternehmen Edicted allerdings Ende vergangenen Jahres den Betrieb eingestellt.

Umso mehr Visionen hat Klock für Atornix. Mit zunehmender Fallzahl und wachsendem Datenschatz könne das Geschäft immer weiter wachsen. Die Rechtsberatung werde effizienter – damit lohnen sich für die Anwälte mehr Fälle, die in kürzerer Zeit bearbeitet werden können.

Zudem sollen schrittweise weitere Rechtsgebiete dazukommen – zunächst die Mediation, also außergerichtliche Einigung. Danach will Klock den Einstieg in die Prozessfinanzierung angehen – ähnlich wie es etwa die auf Fluggastrechte spezialisierten Legal-Tech-Anbieter tun.

Die neuen Geschäfte sollen das Fundament legen für eine weitere Finanzierungsrunde, über die Atornix weiter wachsen soll – etwa mit Geld von Versicherern oder Digitalunternehmen.

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