Aktionärsschützer SdK fordert höhere Barabfindung für Comdirect-Minderheitsaktionäre

Die Kleinanlegergemeinschaft SdK will eine höhere Abfindung für Minderheitsaktionäre der Comdirect durchsetzen - mit einem gerichtlichen Spruchverfahren.

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Die Online-Bank wurde von ihrem Mutterkonzern Commerzbank übernommen. Quelle: dpa

Die Kleinanlegergemeinschaft SdK will vor Gericht eine höhere Abfindung für Minderheitsaktionäre der Commerzbank-Tochter Comdirect durchsetzen. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) sei überzeugt, „im Wege eines gerichtlichen Spruchverfahrens (...) eine Nachbesserung der Barabfindung erreichen zu können“, teilte die SdK am Montag in München mit. Daher werde die SdK einen Antrag auf Einleitung eines Spruchverfahrens stellen.

Die Commerzbank hatte im September angekündigt, sich die Comdirect mit Sitz im schleswig-holsteinischen Quickborn ganz einverleiben zu wollen. Anschließend stockte der Frankfurter Konzern seinen Anteil an der Comdirect auf 90,29 Prozent auf. Die restlichen Eigentümer sollen 12,75 Euro je Aktie erhalten. Die Comdirect-Hauptversammlung hatte diesem sogenannten Squeeze-out Anfang Mai mit großer Mehrheit zugestimmt.

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