Wenn seit Jahren ein so großer Bedarf an Betreuung besteht, dann hätte sich in einer marktwirtschaftlichen Ordnung doch auch längst ein entsprechendes Betreuungsangebot etabliert. Entscheiden sich Eltern freiwillig dafür, dass sich ein Ehepartner für eine bestimmte Zeit nur um die Kinder kümmert, so wird diese Handlungsweise als verstaubtes Gesellschaftsbild der Fünfzigerjahre abgetan und mit einer negativen Konnotation belegt. Dabei garantiert die private Organisation der Kinderbetreuung eine geringere Staatsquote und damit mehr Marktwirtschaft. Es verwundert mich sehr, dass Sie sich zum Anwalt einer Staatsbetreuung (statt einer Bürgergesellschaft) machen, wie sie in der Vergangenheit vor allem in kommunistischen Ländern durchgeführt wurde.
Mark Priggemeier Schwerte (Nordrhein-Westfalen)