Wer heiratet oder getrennt lebt, denkt leider zu spät an die mit Scheidung verbundenen, oft erheblichen Nachteile. Insbesondere die finanziellen Nachteile werden durch das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz (in der jetzigen Fassung) nur ungenügend reduziert. Durch parlamentarische Beratung sollten im Regierungsentwurf noch immer enthaltene ungerechte Regelungen – so weit wie möglich – beseitigt werden.
Rudolf Friedhelm Skerhut Unterhaching (Bayern)