Mir war gar nicht bekannt, dass es ein Grundrecht auf steuerliche Anerkennung von Kosten für ein Erststudium gibt. Wenn der renommierte Steuerrechtler Joachim Lang wirklich behauptet haben sollte, es sei verfassungswidrig, dass der Gesetzgeber eine fiskalisch problematische Entscheidung des Bundesfinanzhofs korrigiert habe, dann habe ich die in Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes verankerte Gewaltenteilung nicht richtig verstanden.
Joachim Poß stellvertretender Vorsitzender derSPD-BundestagsfraktionBerlin