Wenn jemand in „seiner“ Firma etwas stiehlt, wird er fristlos entlassen. Wenn ein Manager „sein“ Unternehmen schädigt, wird er – mitunter – gefeuert. Aber trotzdem mit einem „goldenen Handschlag“ belohnt, so wie jetzt bei KarstadtQuelle. Dann heißt es zur Begründung, dies sei so vertraglich geregelt. Aber: Muss man nicht die durch den „goldenen Handschlag“ fortgesetzte Schädigung des Unternehmens als sittenwidrig ansehen? Wer die Prüfung der eventuellen Sittenwidrigkeit der Abfindungen unterlässt, muss sich den Straftatbestand der Untreue vorhalten lassen. Schläft der Staatsanwalt? Schläft er bei KarstadtQuelle, VW, Infineon, Telekom – und und und?
Willi Götz Unterhaching (Bayern)