Biodieselöl an der Tankstelle ist zwar steuerbegünstigt. Das bedeutet jedoch noch lange nicht, dass man haushaltsübliches Öl oder Fett im Straßenverkehr ohne Weiteres fahren darf, ohne dies zu versteuern. Als wir in unserer Firma vor fast 20 Jahren Dieselkraftstoff aus Umweltgründen mit etwa 15 Prozent Wasser – unter Verwendung eines Emulgators – gemischt haben, bekamen wir vom Hauptzollamt Heilbronn Besuch, um uns mit Mineralölsteuer auf dieses Wasser zu belasten. Da der Straßenversuch bereits zuvor beendet wurde, ist uns ein Bußgeldverfahren erspart geblieben.
Guy M. Franquinet Crailsheim (Baden-Württemberg)