Einen wesentlichen Aspekt haben Sie nicht erwähnt: Der (privat versicherte) Patient sitzt häufig zwischen den Stühlen, wenn die Krankenversicherung bestimmte Posten der (Zahn-)Arztrechnung als nicht absetzbar betrachtet und die Erstattung ablehnt. Denn nach Rücksprache mit dem (Zahn-)Arzt sieht dieser – im Regelfall – die jeweiligen Gebührenziffern sehr wohl als korrekt an, sodass dem Patienten als Schuldner des Arztes nur die Wahl bleibt, den Rechtsweg gegen die Krankenversicherung oder gegen den (Zahn-)Arzt zu beschreiten – oder auf einem großen Teil der Rechnung sitzen zu bleiben. In solchen Fällen kapituliert nicht die Krankenversicherung, sondern zumeist der Patient. Besonders dann, wenn er keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat.
Dr. med. Roland Balling Andechs (Bayern)