Bundesdatenschutzbeauftragte fordert Regelung Grenzen für Big Brother am Arbeitsplatz

Mitarbeiter sind heutzutage an ihren Arbeitsplätzen technisch leicht zu überwachen und zu kontrollieren. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar fordert daher eine gesetzliche Regelung zur Sicherung des Datenschutzes am Arbeitsplatz.

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HB OSNABRÜCK. Der ganze Arbeitsprozess werde durch den Einsatz elektronischer Systeme auch im Detail immer besser überwachbar, sagte Schaar der "Neuen Osnabrücker Zeitung": "Die Arbeitsleistung derer, die an einem PC arbeiten, ist bewertbar geworden, genauso wie ihr Kommunikationsverhalten."

Wenn jemand im Internet surfe, sei nachvollziehbar, welche Seiten er aufgerufen habe. "Er hinterlässt eine Spur, und das kann im Extremfall zur Kündigung führen", sagte der Experte. Er warnte zudem vor einer zunehmenden Videoüberwachung am Arbeitsplatz. Videokameras seien zwar überwiegend in dem Bereich eingesetzt, in dem Publikumsverkehr stattfinde. "Aber dort sind üblicherweise auch Arbeitnehmer beschäftigt, und damit wird auch ihr Verhalten überwachbar - etwa das von Bankangestellten und von Verkaufspersonal".

Hier müssten "klare gesetzliche Verwertungsbegrenzungen" vorgenommen werden: Der Arbeitgeber dürfe die bei der Überwachung des Publikumsverkehrs anfallenden Daten nicht zur Verhaltens- und Leistungskontrolle verwenden, forderte Schaar.

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