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Finanzvertrieb Investor - und Treuhand Insolvenzverwalterin fordert 7 Mio. Euro von Mario Ohoven

Die Insolvenzverwalterin des Finanzvertriebs Investor- und Treuhand fordert Millionen vom Mittelstands-Lobbyisten. Geschädigte Anleger hoffen wieder.

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Seine Vergangenheit als Verkäufer provisionsträchtiger Fonds hat Mario Ohoven eingeholt.

Nach Informationen der WirtschaftsWoche fordert die Berliner Insolvenzverwalterin Petra Hilgers rund sieben Millionen Euro vom Präsidenten des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft.

Als Geschäftsführer der Investor- und Treuhand (IT, heute Berintreg), die er 2005 verkauft hat, soll Ohoven Auszahlungen veranlasst haben, obwohl der Finanzvertrieb angeblich insolvent war. Peter Schütz, Sprecher des Landgerichts Düsseldorf, bestätigte den Eingang einer Klage gegen Ohoven (13 O 432/09). Demnach macht die Insolvenzverwalterin 2,76 Millionen Euro „Erstattungsansprüche aus der Haftung als Geschäftsführer“ nach Paragraf 64 des GmbH-Gesetzes geltend („Zahlungen nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung“).

„Die Gläubiger beanstanden, dass ein Teil der Zahlungen an Ohoven selbst oder an verbundene Unternehmen geflossen ist“, sagt der Berliner Rechtsanwalt Wolfgang Schirp, Mitglied des Berintreg-Gläubigerausschusses. Nach Informationen der WirtschaftsWoche hat Hilgers zudem rund 4,5 Millionen in Mahnbescheiden eingefordert.

Völlig intakte Gesellschaft

Gläubiger der IT/Berintreg sind Anleger, denen der Vertrieb Fonds verkauft hat, die floppten. In etlichen Fällen sei die IT „rechtskräftig zu Schadensersatz verurteilt worden, weil sie die Höhe der Provisionen verschleiert hat, die sie für den Verkauf der Fonds kassierte“, sagt Schirp.

Ohoven bestreitet die Vorwürfe der Insolvenzverwalterin.

„Die in der Klage konstruierte vermeintliche Insolvenzreife hat nicht bestanden“, sagt sein Rechtsanwalt Arno Wittmann.

Insbesondere seien genug Rückstellungen für Prozessrisiken gebildet worden. Ohoven habe 2005 „eine völlig intakte Gesellschaft verkauft“.

UPDATE: Mit Urteil vom 9.3.2012 hat das Landgericht Düsseldorf die von der Insolvenzverwalterin gegen Herrn Ohoven erhobene Klage vollumfänglich abgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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