Fonds-Pass EU ebnet Weg für Milliardentlastung bei Fonds

Nach langem Ringen hat das Europäische Parlament neue Regeln für europaweit angebotene Investmentfonds verabschiedet. Ein zentraler Fonds-Pass soll den grenzüberschreitenden Handel erleichtern. Den Anbietern winkt dadurch eine deutliche Kostenersparnis. Davon sollen auch die Anleger profitieren.

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HB BRüSSEL. Fondsgesellschaften und deren Kunden sollen dank einfacherer Vorschriften in der EU künftig Kosten in Milliardenhöhe einsparen können. Das Europäische Parlament verabschiedete am Dienstag in Straßburg neue Regeln für grenzüberschreitende Investmentfonds. Mit einem Fonds-Pass können große Gesellschaften das Management ihrer in Europa angebotenen Finanzanlagen zentralisieren. Fonds können außerdem einfacher zusammengelegt und schneller zugelassen werden. Allein dadurch könnten nach Schätzungen der EU-Kommission sechs Mrd. Euro Kosten eingespart werden.

Die EU-Mitgliedsstaaten hatten sich im Dezember über die Reform geeinigt. Im EU-Finanzministerrat setzten Deutschland, Frankreich und Großbritannien den Fonds-Pass gegen Widerstände Luxemburgs und Irlands durch. Irlands EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy hatte wegen deren Bedenken den Pass erst gar nicht vorgeschlagen.

Bisher mussten die großen Anbieter die Fonds in jedem Land, in dem sie aufgelegt werden, anmelden und verwalten. Irland und Luxemburg sind wegen vorteilhafter nationaler Regeln für das Auflegen von Fonds beliebte Standorte für die Kapitalanlagegesellschaften. Sie befürchten nun, dass Fondsverwaltungen abgezogen werden.

Mit den neuen Regeln werden Anleger künftig von Papierbergen verschont und stattdessen in knapper und verständlicher Form auf zwei Seiten über die wesentlichen Daten der Anlage informiert. Die Verwaltungskosten sollen dadurch um 45 Mio. Euro sinken, denn nur noch diese zwei Seiten müssten in alle Sprachen übersetzt werden. Die Regelung kann Mitte 2011 in Kraft treten. Die EU-weit zulässigen Fonds umfassten 2008 etwa sechs Billionen Euro an Vermögen und damit den größten Teil des in Fonds angelegten Kapitals.

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