Unternehmensführung Warum viele Frauen gegen die Quote sind

Die Wirtschaft atmet auf: Das Konzept einer gesetzlichen Quote für Frauen in Führungspositionen ist vorerst vom Tisch. Die Mehrheit der Managerinnen lehnte sie ohnehin ab – allen voran Bundeskanzlerin Angela Merkel. Aus guten Gründen.

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Managerin Quelle: Franz Pfluegel Fotolia

Daniela Weber-Reys Entbindung endete mit einer Telefonkonferenz. Nur wenige Stunden nachdem die damals 30-Jährige ihren zweiten Sohn Vincent zur Welt gebracht hatte, telefonierte sie bereits wieder mit Geschäftspartnern und Mandanten in New York.

Vom Kreißsaal in die Konferenz: „Geburten haben mich zum Glück nie belastet“, sagt die heute 53-jährige Top-Juristin. „Ich wollte beides: Kinder und Karriere – und habe jede Chance gewahrt, meine berufliche Entwicklung voranzutreiben.“

Mit dieser Einstellung hat es die dreifache Mutter weit gebracht: 1989 wird sie Partnerin in der Kanzlei Pünder, Volhard Weber & Axster, den Posten behält sie auch nach der Fusion mit der britischen Sozietät Clifford Chance. Seit einigen Jahren sitzt sie im Verwaltungsrat der französischen Großbank BNP Paribas, berät die EU-Kommission in Sachen Unternehmensführung und ist seit 2008 als einzige Frau Mitglied der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex.

Ergebnisgleichheit nicht mit dem Grundgesetz zu vereinen

„Wir haben in deutschen Unternehmen definitiv zu wenig Frauen in Führungspositionen“, sagt Weber-Rey. Sie sagt aber auch: „Starre, gesetzlich verankerte Frauenquoten sind der falsche Weg.“

Vergangenen Mittwoch bekam Daniela Weber-Rey Fürsprache von höchster politischer Stelle: Mit einem Machtwort beendete Bundeskanzlerin Angela Merkel die von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen und Familienministerin Kristina Schröder angezettelte Diskussion um Frauenquoten in deutschen Unternehmen: „Es wird keine gesetzliche Quote geben“, ließ sie von Regierungssprecher Steffen Seibert verbreiten, diese sei nicht durchsetzbar.

Es war wohl auch eine Flucht nach vorn. Bereits zwei Tage zuvor wurde ein Rechtsgutachten des Bonner Verfassungsrechtlers Fritz Ossenbühl publik, in dem er seinem Auftraggeber, dem Familienministerium, bescheinigte: Starre Quoten, die nicht „auf die Herstellung der Chancengleichheit, sondern der Ergebnisgleichheit“ gerichtet sind, seien mit dem Grundgesetz unvereinbar. Lediglich eine von den Unternehmen selbstbestimmte Quote verstoße weder gegen die Eigentumsgarantie noch gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes.

Genau dafür will die Kanzlerin der Wirtschaft nun Zeit geben. Die Unternehmen sollen selbst für mehr Frauen in den Führungsetagen sorgen. Jedoch dürfe das auch nicht auf den „Sankt-Nimmerleins-Tag“ geschoben werden.

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