Vermögen Verwalter sollen nach Erfolg bezahlt werden

Vermögensverwalter müssen sich darauf einstellen, dass sie zukünftig stärker an ihrem Erfolg gemessen werden. Wer gut gearbeitet hat, soll auch mehr verdienen. In der Branche hat ein Prozess des Umdenkens eingesetzt - eine Folge der Krise. Wie ein leistungsorientiertes Modell aussehen könnte.

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Gutes Geld für gute Arbeit: Auch unter den Vermögensverwaltern könnte sich ein neues Modell durchsetzen. Quelle: dpa Quelle: handelsblatt.com

Seit Ausbruch der Krise diskutieren Anleger stärker über Kosten und Gebühren. Vor allem Vermögensverwalter mit schwachen Ergebnissen müssen sich nach Aussagen aus der Branche stärker rechtfertigen. "Wer bis zum März 2009 mit seinem Depot tief ins Minus gerutscht ist, ist weniger gewillt, einen hohen Preis für die Vermögensverwaltung zu zahlen als in Zeiten satter Renditen", sagt Hans-Kaspar von Schönfels, Gründer des Fachmagazins "Elite Report".

Der bereits zu erkennende Trend zu erfolgsabhängigen Gebühren für die Vermögensverwaltung wird nach Einschätzung von Branchenexperten beschleunigt. Dieses Modell, bei dem der Verwalter neben einer niedrigen fixen Gebühr eine variable bekommt, etabliert sich demnach immer mehr als eine wichtige Art der Entlohnungder Verwalter. Wer gut gearbeitet habe, solle auch mehr verdienen, beschreibt Jörg Ludewig, Leiter Private Banking bei der Haspa, die zugrundeliegende Idee. Individuell werde vielfach mit dem Vermögensverwalter nachverhandelt, bestätigt er.

Bei den Gebühren wird oft nachverhandelt

Am Markt gibt es einen Trend zu Performance-Fee als Folge der Krise. "Nach den jüngsten Erfahrungen in der Krise sind viele Investoren nicht mehr gewillt, schlechte Leistungen zu bezahlen", sagt Björn Robens von der BHF-Bank. Wie die meisten großen Vermögensverwalter bietet sein Haus verschiedene Gebührenmodelle aus fixen und variablen Bestandteilen an. "Der Kunde wählt die für ihn passende Struktur", sagt er.

"Anleger hinterfragen Konditionsmodelle stärker", sagt auch Andreas Brodtmann, persönlich haftender Gesellschafter der Berenberg Bank. Allerdings sei es nicht sinnvoll, einseitig auf die Kosten zu schauen, meint er. "Kosten und Performance müssen stimmen." Generell bleibt als Daumenregel eine Gebühr von einem Prozent des verwalteten Vermögens gültig, sagt von Schönfels.

Ungemach droht der Vermögensverwalterzunft auch von der Politik. Ab 2010 schreibt der Gesetzgeber Protokolle über Beratungsgespräche vor, die Kunden und Berater unterschreiben müssen. "Das klassische Beratungsgeschäft ist von der Regierung nicht mehr gewünscht", interpretiert Robens die neue Vorschrift. Große Portfoliobewegungen, die mitunter auch mehrmals täglich nötig seien, seien unter einem klassischen Beratervertrag nicht mehr möglich, meint er. Die BHF Bank stellt daher die meisten Beratungsverträge um auf Mandate, die nicht dieser Vorschrift unterliegen.

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