Banken Privatbanken reformieren Einlagensicherung

Der Bundesverband Deutscher Banken verkleinert unter anderem die Gruppe, die von der Einlagensicherung profitiert. Erste Änderungen treten ab 2023 in Kraft.

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Unter anderem Versicherungen, Investmentgesellschaften und öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten sollen nicht mehr geschützt werden. Quelle: dpa

Die Privatbanken haben nach dem Milliardenschaden aus dem Zusammenbruch der Bremer Greensill Bank ihre Einlagensicherung umgebaut. Kleinsparer sollen weiterhin geschützt werden. Der Kreis der geschützten Einleger wird jedoch eingeschränkt, wie der Bundesverband Deutscher Banken (BdB) am Mittwoch mitteilte.

„Wir fokussieren die Einlagensicherung auf ihre Kernaufgabe: Wir schützen diejenigen, die diesen Schutz wirklich benötigen“, sagte Deutsche-Bank-Chef und BdB-Präsident Christian Sewing. „Der Fall Greensill markiert hier eine Zäsur.“

Unter anderem werden Versicherungen, Investmentgesellschaften und öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten ab 2023 nicht mehr geschützt. Zudem gelten ab 2023 erstmals Obergrenzen für den Schutzumfang. Diese sollen sich am Schutzbedarf der Einleger orientieren.

Ab 2023 soll der Umfang für private Sparer fünf Millionen Euro betragen, für Unternehmen soll er bei 50 Millionen Euro liegen. 2025 soll dieser auf drei Millionen Euro für private Kunden und auf 30 Millionen Euro für Unternehmen sinken. Ab 2030 soll er für Sparer nur noch eine Million Euro betragen, für Unternehmen zehn Millionen Euro. Zudem sollen Einlagen von Unternehmen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten ab 2023 nicht mehr unter die Einlagensicherung fallen.

Der Einlagesicherungsfonds wird durch seine mehr als 120 Mitglieder und ihre regelmäßigen Mitgliedsbeiträge gespeist. Dazu zählen Branchengrößen wie die Deutsche Bank und die Commerzbank. Wenn er angezapft ist, müssen ihn die Mitglieder wieder auffüllen. Der BdB hatte nach dem rund drei Milliarden Euro schweren Schadensfall durch den Greensill-Kollaps eine Reform angekündigt.

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